Inhalte mit dem Schlagwort „Ticket“

15. Dezember 2016

Entgelt für Tickets zum Selbstausdrucken sowie zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Versand unzulässig

Eintrittskarte isoliert auf weißem Hintergrund
Urteil des LG Bremen vom 31.08.2016, Az.: 1 O 969/15

Die Umlegung der Kosten für den Selbstausdruck des jeweiligen Tickets in AGB auf den Verbraucher widerspricht dem Grundsatz, dass eine Abwälzung von Tätigkeiten, die im eigenen Interesse des Verwenders vorgenommen werden, unwirksam ist. Ein Unternehmer der online Tickets im Namen des jeweiligen Veranstalters vertreibt, kann nicht, neben den Versandkosten, von Verbrauchern „Bearbeitungsgebühren“ verlangen, da diese Kosten zu den kostenlos zu erbringenden Leistungen eines Vermittlers gehören.

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04. Oktober 2011

Fliegen nur mit Kreditkarte?

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 08.09.2011, Az.: 16 U 43/11 Eine AGB-Klausel ist unwirksam, wonach die Flugreise lediglich angetreten werden kann, wenn die Kredit- bzw. Debitkarte vorgelegt wird, mit der das Ticket bezahlt wurde.
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06. April 2010

Unlautere Weiterveräußerung von Fußball-Tickets

Urteil des LG Dortmund vom 11.02.2010, Az.: 13 O 46/08 Kart.

Ein Ausrichter von Sportveranstaltungen kann seine Tickets ausschließlich selbst vermarkten, ein mit dem Ticketkauf verbundenes Weiterveräußerungsverbot ist kartellrechtlich zulässig. Täuscht ein Käufer beim Kauf über seine Wiederverkaufsabsicht und bietet diese Tickets anschließend in gewerblichen Umfang auf einer Internetplattform zum Verkauf an, so stellt dies eine Behinderung des Ausrichters im Wettbewerb dar. Auch der Plattformanbieter, der den Verkäufern zudem die Abwicklung aller Versand- und Zahlvorgänge entgeltlich anbietet, handelt unlauter. Er beteiligt sich mit Gewinnerzielungsabsicht am wettbewerbswidrigen Verhalten Dritter.
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25. November 2009

Keine Haftung des Ticket-Wiederverkäufers bei Konzertausfall

Urteil des OLG Hamm vom 30.07.2009, Az.: 4 U 69/09

Das Stattfinden von Konzerten ist die Vertragspflicht des Veranstalters und nicht des Wiederverkäufers der Tickets. Fällt das Konzert aus, so kann der Kunde nicht vom Verkäufer sondern allein vom Veranstalter Schadensersatz verlangen. Der Ticketverkäufer kann seinen durch den Ticketweiterverkauf gemachten Mehrgewinn hingegen behalten, da er seiner Leistungspflicht durch das Verschaffen der Eintrittskarte nachgekommen ist.
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