Aufruf zum legalen Boykott erlaubt
Urteil des OLG Hamm vom 13.05.2009, Az.: 3 U 9/09
Wird in einem Forum der Tierrechtsbewegung der Aufruf an die Leser zum Boykott des Kaufs von Pelzkleidung bestimmter Firmen veröffentlicht, so genießt dieser den Vorrang der Meinungsfreiheit der Tierschützer, wenn im Boykott nur mit legalen Mitteln vorgegangen wird. Die unkommentierte Einstellung von Bekennerschreiben über Straftaten könnte zur Annahme führen, dies würde die Ansicht des Vereins widerspiegeln und zu weiteren Straftaten aufrufen. Da es aber an konkreten Aufforderungen zu rechtswidrigen Handlungen fehlt, ist ein genereller Aufruf nicht zu verbieten.
WeiterlesenWird in einem Forum der Tierrechtsbewegung der Aufruf an die Leser zum Boykott des Kaufs von Pelzkleidung bestimmter Firmen veröffentlicht, so genießt dieser den Vorrang der Meinungsfreiheit der Tierschützer, wenn im Boykott nur mit legalen Mitteln vorgegangen wird. Die unkommentierte Einstellung von Bekennerschreiben über Straftaten könnte zur Annahme führen, dies würde die Ansicht des Vereins widerspiegeln und zu weiteren Straftaten aufrufen. Da es aber an konkreten Aufforderungen zu rechtswidrigen Handlungen fehlt, ist ein genereller Aufruf nicht zu verbieten.