Inhalte mit dem Schlagwort „Titelschutzrecht“

11. Mai 2021

Umkämpfte Rezepturtipps

Eine Online-Zeitung auf einem Tablet
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 18.03.2021, Az.: 6 W 17/21

Die Bezeichnung "Rezepturtipp" als Überschrift für einen Beitrag, der sich an einen pharmazeutischen Fachkreis richtet, wird von diesem Verkehrskreis nicht als Titel eines Werkes verstanden. Vielmehr wird der Begriff als Hinweis auf den Inhalt des Artikels erkannt. Insofern handelt es sich um eine reine Sachangabe. Zudem ist schon zweifelhaft, ob für den Ausdruck "Rezepturtipp" überhaupt ein Titelschutz besteht. Denn die Verwendung des Wortes als Rubrik dient allein einem inhaltsgliedernden Zweck und nicht der Unterscheidung eines Werkes.

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06. Februar 2020

Comicfigur „Galupy“ ist nur Ware und kein Werk

Boom-Schriftzug in Comic-Art vor mehrfarbigen Hintergrund.
Urteil des LG Hamburg vom 09.07.2019, Az.: 312 O 301/18

In einem Streit über das Bestehen eines Werktitels im Sinne des § 5 Abs. 3 MarkenG zwischen dem Zeichner der Comicfigur „Galupy“ und einer Spielzeugherstellerin, entschied das LG Hamburg gegen den Zeichner. Der Einschätzung des Gerichts nach, fehle es der Comicfigur „Galupy“, trotz vielfacher Auftritte in Magazinen und anderen Medien, an einer hinreichenden Bindung an ein Werk im Sinne des § 5 Abs. 3 MarkenG. Ohne diese Bindung sei „Galupy“ dem Gericht nach, als Ware, nicht jedoch als schützenswertes Werk einzustufen und somit vom Werktitelschutz ausgenommen.

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05. Juli 2016

Ausdruck „Wenn das Haus nasse Füße hat“ weist nicht erforderliche Schöpfungshöhe auf

Bücherstapel
Urteil des OLG Köln vom 08.04.2016, Az.: 6 U 120/15

Der Ausdruck „Wenn das Haus nasse Füße hat“ ist als Untertitel für ein Buch über Mauerwerkstrockenlegung und Kellersanierung keine ausreichend individuelle geistige Leistung, ihm kommt folglich kein Urheberrechtsschutz zu. Zwar ist der Text in gewisser Weise originell, im Zusammenhang mit dem Buch stellt er jedoch eine beschreibende Inhaltsangabe dar. Ferner ist der Ausdruck kein Aphorismus, er zeichnet sich nicht durch eine besondere „Wortakrobatik“ aus und ist außerdem an ein deutsches Sprichwort angelehnt.

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