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26. August 2011

Mutter haftet für ihre ausländischen Töchter

Beschluss des VG Schleswig-Holstein vom 25.01.2011, Az.: 12 B 76/10

Die Muttergesellschaft haftet für ihre im Ausland ansässigen Tochtergesellschaften, welche entgegen ihrer Weisung weiterhin Glückspiel über das Internet vermitteln.
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