Mutter haftet für ihre ausländischen Töchter
Beschluss des VG Schleswig-Holstein vom 25.01.2011, Az.: 12 B 76/10
Die Muttergesellschaft haftet für ihre im Ausland ansässigen Tochtergesellschaften, welche entgegen ihrer Weisung weiterhin Glückspiel über das Internet vermitteln.