„Curry King“ vs. „TOFUKING“
Urteil des EuGH vom 20.09.2011, Az.: T-99/10
Zwischen der Marke "Curry King" und der angemeldeten Marke "TOFUKING" besteht Verwechslungsgefahr. Zwischen den Zeichen besteht eine mittlere Ähnlichkeit und die Marken wurden für identische Waren angemeldet.