Inhalte mit dem Schlagwort „Top-Level-Domain“

20. Februar 2015 Kommentar

EuGH – Internationale Zuständigkeit für Rechtsverletzungen bei bloßer Zugänglichkeit

Brauner Richterhammer schlägt auf die Zeichen "www", die von zwölf gelben Sternen umrandet sind.
Kommentar zum Urteil des EuGH vom 22.01.2015, Az.: C-441/13

Gerade bei Rechtsverletzungen im Internet kommt es häufig vor, dass diese grenzübergreifend stattfinden. Findet eine Rechtsverletzung beispielsweise unter der deutschen Top-Level-Domain .de statt, verletzt dies aber einen im europäischen Ausland sitzenden Rechteinhaber, fragt sich, ob dieser ausschließlich in Deutschland oder auch in seinem eigenen Mitgliedsstaat die Rechtsverletzung geltend machen kann. Einen solchen Fall hatte nun der EuGH zu entscheiden.

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28. Februar 2014

Die Verwendung eines fremden Domain-Namen als Keyword in Google AdWords ist zulässig

Urteil des OLG Düsseldorf vom 23.04.2013, Az.: I-20 U 159/12

Unter Anwendung der Rechtsprechung des BGH („MOST-Pralinen“) ist in der Verwendung eines fremden Domainnamens als Keyword keine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion einer Marke und damit keine Markenrechtsverletzung zu sehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten, farblich anders unterlegten Werbeblock erscheint und dieser Block ausdrücklich mit ‚Anzeigen zu <fremder Domain-Name>‘ betitelt wurde. Die Anzeige gebe hier lediglich wieder, dass es sich um eine Anzeige zu einem bestimmten Suchbegriff handelt, ohne dass damit eine unternehmerische Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Inhaber der fremden Domain suggeriert wird.

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21. Oktober 2013 Kommentar

LG Stuttgart – Im Fall von .EU-Domains besteht ein Anspruch auf Übertragung der Domain

Kommentar zum Urteil des LG Stuttgart vom 26.09.2013, Az.: 17 O 1069/12

Bereits 2001 entschied der Bundesgerichtshof (Urteil vom 22.11.2001 – I ZR 138/99 – shell.de), dass der Inhaber eines bestimmten Namens, der ein vorrangiges Recht an einer .de-Domain geltend machen kann, einen Anspruch auf Löschung und Unterlassung der weiteren Benutzung, jedoch nicht auf Übertragung dieser Domain geltend machen kann.

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30. Juli 2013

Abkürzung eines beschreibenden Begriffs kann Unternehmenskennzeichen sein

Beschluss des OLG Hamm vom 25.07.2013, Az.: I-4 W 33/12 Eine Firma, die aus einer drei Buchstaben umfassenden Abkürzung sowie der ausgeschriebenen Bezeichnung ihrer Tätigkeit, vorliegend des Trockenbaus, besteht, kann ausreichend unterscheidungskräftig sein. Gerade wenn der angesprochene Verkehr nicht sofort erkennt, wofür der abkürzende Bestandteil der Firma steht, bildet dieser einen namensmäßigen Hinweis auf das Unternehmen und wird somit zum Unternehmenskennzeichen für die Kunden. Nutzt ein Wettbewerber eine Domain, die gleich der Firma lautet, besteht aufgrund der Verwechslungsgefahr ein Unterlassungsanspruch. Eine Pflicht zur Löschung der Domain ergibt sich aus dem Namensrecht (§ 12 BGB), auch wenn die Domain privat genutzt würde.
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21. August 2012 Top-Urteil

Europäischer Gerichtshof entscheidet, wer .eu-Domains registrieren darf

Computer-Maus im EU-Design ist mit einer EU-Flagge verbunden.
Kommentar von Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild zum Urteil des EuGH vom 19.07.2012, Az.: C‑376/11

Die Top-Level-Domain „.eu“ erfreut sich großer Beliebtheit: Seit ihrer Einführung im Jahr 2006 wurden bereits mehr als 3,5 Millionen Domains registriert. In einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von Juli 2012 hatte das Gericht nun letztinstanzlich zu entschieden, wem überhaupt das Recht zusteht, eine solche Domain zu registrieren.

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28. Juni 2012

ZAPPA

Urteil des BGH vom 31.05.2012, Az.: I ZR 135/10 a) Eine Gemeinschaftsmarke (hier: ZAPPA), die aus dem Nachnamen einer bekannten Person (hier des Musikers Frank Zappa) besteht, wird durch die Verwendung eines Domainnamens, der aus dem Namen dieser Person und der Top-Level-Domain gebildet ist (hier: zappa.com), nicht rechtserhaltend im Sinne von Art. 15 Abs. 1 GMV benutzt, wenn der Verkehr diesem Domainnamen nur den beschreibenden Hinweis entnimmt, dass auf der so bezeichneten Internetseite Informationen über Werk und Leben der Person zu finden sind, und diese Erwartung auch dem Inhalt der Internetseite entspricht.

b) Wird eine Gemeinschaftsmarke (hier: ZAPPA) in einer von der Eintragung abweichenden Form benutzt (hier: ZAPPA Records), liegt eine Benutzung im Sinne von Art. 15 Abs. 2 Buchst. a GMV, durch die die Unterscheidungskraft der Marke unbeeinflusst bleibt, nicht vor, wenn das angesprochene Publikum nur in der abgewandelten Form eine kennzeichenmäßige Verwendung (hier: "ZAPPA Records" als Hinweis auf eine Gesellschaft zur Produktion von Musikaufnahmen) sieht.
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04. Mai 2010

Vergabe von ein- und zweistelligen Domains nach dem Prioritätsprinzip zulässig

Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 21.10.2009, Az.: 3-10 O 38/09

Die Vergabe von ein- und zweistelligen Domains unter der Top-Level-Domain ".de" nach dem Prioritätsprinzip ab einem Stichtag gewährleistet ein Höchstmaß an Chancengleichheit für alle Bewerber der entsprechenden Domains. Eine vorzeitige Registrierung unter der Firmenbezeichnung "TV" ist somit nicht möglich. Der Einwand, dass Internet-Nutzer die Suche nach der Firma abbrechen, wenn die angewählte Domain unter der Firmenbezeichnung nicht das gewünschte Ergebnis bringt, setzte sich nicht gegen die Argumente des bewährten Prioritätsprinzips durch.
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14. Juli 2009

Keine Registrierung einstelliger Domains

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 20.05.2009, Az.: 2-6 O 671/08

Einstellige Second-Level-Domains müssen unter der Top-Level-Domain ".de" nicht registriert werden. Das Interesse potentieller Kunden an einstelligen Domains hat sich dem gemeinwohlorientierten Interesse der Registrierungsstelle an der Schaffung bzw. Offenhaltung von Möglichkeiten sinnvoller Zuordnung von Domains zu Personen und Unternehmen unterzuordnen.

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