Widerrechtliche Bildanfertigungen von einer Beerdigung
Urteil des LG Frankfurt/Oder vom 25.06.2013, Az.: 16 S 251/12 Das Fotografieren von Teilnehmern an Trauerfeierlichkeiten ohne Einwilligung stellt einen widerrechtlichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitglieder der Trauergemeinde dar. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Fotos von außerhalb des Friedhofs angefertigt werden.
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