Inhalte mit dem Schlagwort „Treu und Glauben“

31. Mai 2016 Top-Urteil

WhatsApp muss seine AGB in deutscher Sprache vorhalten

WhatsApp-Symbol
Urteil des KG Berlin vom 08.04.2016, Az.: 5 U 156/14

Nach § 307 Abs. 1 BGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine solche unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass Bestimmungen zum Teil oder auch insgesamt nicht klar und verständlich sind. Bei komplexen juristischen Regelwerken wie etwa Nutzungsbedingungen oder Datenschutzerklärungen kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie der deutsche Nutzer in englischer Sprache umfassend versteht. Richtet sich ein Internetauftritt insofern an die breite deutsche Allgemeinheit, müssen dem Verbraucher auch deutschsprachige Nutzungsbedingungen vorgehalten werden.

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15. Mai 2017

Kein Anspruch auf Lieferung bei offensichtlich erkennbarem Preisfehler

Frau vor Bildschirm beim Online-Shopping
Urteil des AG Dortmund vom 21.02.2017, Az.: 425 C 9322/16

Die Geltendmachung eines Lieferanspruchs bei einem fehlerhaften Angebot in einem Online-Shop verstößt gegen Treu und Glauben und ist rechtsmissbräuchlich, wenn für den Käufer erkennbar war, dass es sich um ein fehlerhaftes Angebot handelt und im Verhältnis zum Marktpreis ein deutlich zu niedriger Kaufpreis angegeben war. Grundsätzlich dürfen Käufer Preisfehler in Online-Shops ausnutzen und die Waren zu den günstigeren Preisen kaufen. Bei einer enormen Preisdifferenz muss dem Käufer jedoch klar sein, dass ein Preisfehler vorliegt und ein Anspruch auf Lieferung folglich abgelehnt werden kann.

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22. September 2016

Keine Abmahnkosten wegen Verstoß gegen Treu und Glauben

ein Blatt Papier welches in einer Schreibmaschine steckt und auf dem "Abmahnung" steht
Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.01.2016, Az.: I-20 U 52/15

Wer auf seiner Webseite darauf hinweist, dass er selbst nicht bereit sei, Anwaltskosten für Abmahnungen zu bezahlen, wenn er nicht vorher vom Mitbewerber kostenfrei auf den Rechtsverstoß hingewiesen wird, dem ist es – trotz Unwirksamkeit solcher Klauseln – nach Treu und Glauben verwehrt, selbst – ohne vorherigen Kontakt – anwaltliche Abmahnkosten geltend zu machen.

Der Unterlassungsgläubiger kann sich nicht auf eine von ihm zunächst im Rahmen einer Abmahnung vorgeschlagene, allgemein gehaltene Unterlassungserklärung berufen, wenn der Unterlassungsschuldner eine auf einzelne Punkte beschränkte Unterlassungserklärung abgibt.

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07. August 2015

Elektronisch übermittelte Handelsregisteranmeldungen und XML-Dateien

Dokument mit Beschriftung XML, XML-Datei
Beschluss des OLG Nürnberg vom 19.11.2014, Az.: 12 W 2217/14

Elektronisch übermittelte Erklärungen, insbesondere Handelsregisteranmeldungen, sind, ebenso wie schriftliche Erklärungen, so auszulegen, wie der menschliche Adressat sie nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte verstehen darf. Weicht eine elektronische Handelsregisteranmeldung dabei von der mit ihr verknüpften XML-Datei ab, so ist der Vorgang wie eine „Falschadressierung“ zu behandeln, da XML-Datensätzen nicht rechtsverbindlich im Sinne des § 12 II 1 HGB i.V.m. § 2 ERVV sind. Außerdem bedürfen solche XML-Dateien keiner qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 SigG.

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06. August 2015

Kündigung eines Einspeisevertrags durch kartellrechtswidrige Abrede

TV-Testbild, Farbanzeige auf grau gekacheltem Hintergrund
Urteil des BGH vom 16.06.2015, Az.: KZR 3/14

Vereinbaren die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland, den Einspeisevertrag mit der Betreiberin eines digitalen Kabelnetzes zu kündigen und wird die Kündigung tatsächlich in Vollzug der Absprache erklärt, so handelt es sich um eine Abrede, die gegen § 1 GWB verstößt. Die Kündigung ist dann unwirksam, wenn durch sie die Freiheit des Wettbewerbs nicht mehr effektiv gewährleistet wird. Es bleibt den Rundfunkanstalten dabei nicht allgemein verwehrt, den Vertrag zu kündigen, die Entscheidung über die Beendigung der Vertragsbeziehungen muss jedoch autonom erfolgen. Dagegen ist nicht ersichtlich, dass der Betreiberin des Kabelnetzes ein Anspruch auf Zahlung eines Einspeiseentgelts zustünde, da die Rundfunkanstalten dieser ihre Programmsignale kostenlos überlassen und ihr damit die Möglichkeit zu deren kommerziellen Verwertung eröffnen.

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31. Juli 2014

Wartefrist eines Telekommunikationsanbieters von „8-16 Uhr“ begründet keinen Annahmeverzug

Urteil des AG Bremen vom 13.03.2014, Az.: 9 C 481/12

Termine eines Telekommunikationsanbieters, einen Festnetz-und Internetanschluss "werktags von 8-16 Uhr" einzurichten, sind nicht geeignet, einen Gläubigerverzug oder eine Schadensersatzpflicht des Kunden zu begründen. Vertragliche Nebenpflicht des Kunden ist zwar, nach Vertragsschluss zügig die Annahme der Leistung in Form des Anschlusses zu ermöglichen, allerdings gilt dies nur solange die Annahme der Leistung nach Treu und Glauben zuzumuten ist. Eine achtstündige Wartefrist, die den Kunden zwingt, einen vollen Arbeits- oder Urlaubstag zu verwenden, ist nicht zumutbar.

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25. Juni 2014

SIM-Karten-Pfand und Strafzahlungen bei Nichtbenutzung unzulässig

Urteil des LG Kiel vom 14.05.2014, Az.: 4 O 95/13

Die Erhebung eines SIM-Karten-Pfands durch einen Telekommunikationsanbieter benachteiligt den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, da dieser kein anerkennenswertes Interesse an einer Rückerlangung der SIM-Karten hat. Auch ist es unzulässig dem Kunden eine Nichtbenutzungsgebühr für den Fall aufzuerlegen, dass er seine SIM-Karte über einen bestimmten Zeitraum nicht aktiv nutzt.

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26. Oktober 2012

Verletzung des Wettbewerbsverbots durch Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses

Pressemitteilung des BAG vom 17.10.2012, Az.: 10 AZR 809/11 Wird ein Arbeitnehmer unter Fortzahlung der vertragsgemäßen Vergütung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt und beginnt er während dieser Zeit ein Arbeitsverhältnis bei einem Mitbewerber, kann dies einen Anspruch des alten Arbeitgebers auf Herausgabe des Lohns begründen, welcher während der Freistellung beim neuen Arbeitgeber erwirtschaftet wurde. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Geltendmachung der Vergütungsansprüche gegenüber dem früheren Arbeitgeber gegen Treu und Glauben verstößt.
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04. April 2012

Wer selbst vorher Kontakt wünscht muss vorher Kontakt suchen

Urteil des OLG Hamm vom 31.01.2012, Az.: I-4 U 169/11

Wer in seiner Internetpräsenz folgenden Hinweis aufgenommen hat: "Um die Kosten eines Rechtsstreits zu vermeiden, sollten Sie uns im Vorfeld bei unvollständigen Angaben, wettbewerbsrechtlichen Vorkommnissen oder ähnlichen Problemen auf dem Postwege kontaktieren. Eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung ohne diesen vorab Kontakt, wird aus Sicht der Schadensminderungspflicht als unzulässig abgewiesen.", muss sich daran festhalten lassen.

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04. Oktober 2011

Stiftparfum

Urteil des BGH vom 17.08.2011, Az.: I ZR 57/09 a) Weist ein Rechteinhaber den Betreiber eines Online-Marktplatzes auf eine Verletzung seines Rechts durch ein auf dem Marktplatz eingestelltes Verkaufsangebot hin, trifft den Betreiber als Störer die mit einem Unterlassungsanspruch durchsetzbare Verpflichtung, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern (Fortführung von BGHZ 158, 236 - Internet-Versteigerung I; BGHZ 172, 119 - Internet-Versteigerung II; BGHZ 173, 188 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).

b) Dies setzt voraus, dass der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Adressat des Hinweises den Rechtsverstoß unschwer - das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung - feststellen kann. Dabei hängt das Ausmaß des insoweit vom Betreiber zu verlangenden Prüfungsaufwandes von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere vom Gewicht der angezeigten Rechtsverletzungen auf der einen und den Erkenntnismöglichkeiten des Betreibers auf der anderen Seite.

c) Ein Beleg der Rechtsverletzung durch den Beanstandenden ist nur dann erforderlich, wenn schutzwürdige Interessen des Betreibers des Online-Marktplatzes dies rechtfertigen. Das kann der Fall sein, wenn der Betreiber nach den Umständen des Einzelfalls berechtigte Zweifel am Bestehen eines Schutzrechts, an der Befugnis zur Geltendmachung dieses Schutzrechts durch den Hinweisenden oder aber am Wahrheitsgehalt der mitgeteilten tat-sächlichen Umstände einer Rechtsverletzung haben darf und deshalb auf-wendige eigene Recherchen anstellen müsste, um eine Rechtsverletzung hinreichend sicher feststellen zu können. Hat der Betreiber des Online-Marktplatzes solche berechtigten Zweifel, ist er grundsätzlich gehalten, dem Hinweisenden diese Zweifel mitzuteilen und nach den Umständen angemessene Belege für die behauptete Rechtsverletzung und die Befugnis des Hinweisenden zu ihrer Verfolgung zu verlangen.

d) Eine Verhaltenspflicht des Betreibers, deren Verletzung eine Wiederholungsgefahr begründen kann, entsteht erst nach Erlangung der Kenntnis von der Rechtsverletzung. Damit kann in derjenigen Verletzungshandlung, die Gegenstand einer Abmahnung oder sonstigen Mitteilung ist, mit der der Betreiber des Online-Marktplatzes erstmalig Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangt, keine Verletzungshandlung gesehen werden, die eine Wiederholungsgefahr im Sinne eines Verletzungsunterlassungsanspruchs begründet. Für die Annahme von Wiederholungsgefahr ist vielmehr eine vollendete Verletzung nach Begründung der Pflicht zur Verhinderung weiterer derartiger Rechtsverletzungen erforderlich (Fortführung von BGHZ 173, 188 Rn. 53 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
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