Inhalte mit dem Schlagwort „Treuhänder“

19. Juli 2018 Kommentar

Treuhänder einer Domain kann für Markenrechtsverletzungen haftbar gemacht werden

Silberner Schlüsselanhänger mit der Aufschrift "https://" und drei silbernen Schlüsseln
Kommentar zum Urteil des LG Köln vom 03.04.2018, Az.: 31 O 179/17

Bei einer über eine Domain begangenen Markenrechtsverletzung ist eigentlich klar: Dafür haftet der Inhaber der Domain! Doch nicht für jeden ist dies so offensichtlich. Ein Domaininhaber berief sich in einem solchen Fall auf seine seiner Meinung nach haftungsausschließende Treuhändereigenschaft. Ob sich dieser ähnlich wie der Admin-C (vgl. BGH-Urteil „Basler-Haar-Kosmetik“ vom 09.11.2011, Az.: I ZR 150/09) aus der Haftung stehlen kann, darüber hatte das LG Köln (Az.: 31 O 179/17) jüngst zu entscheiden. Dabei wurde als Entscheidungsgrundlage das „Halzband“-Urteil des BGH vom 11.03.2009 (Az.: I ZR 114/06) herangezogen. Dort hatte ein Dritter eine Markenrechtsverletzung über ein eBay-Mitgliedskonto begangen.

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20. Dezember 2016 Kommentar

Domainregistrierung durch einen Treuhänder genießt bei Gleichnamigkeit nicht immer Priorität

Domainendungen .com, .net, .info, .eu, .at, .fr hellblau hinterlegt und .it, .de, .org rosa hinterlegt in Form von Tasten einer Tastatur
Kommentar zum Urteil des BGH vom 24.03.2016, Az.: I ZR 185/14

Was passiert, wenn ein Namensinhaber eines bürgerlichen Namens von einem Treuhänder die gleichnamige Domain fordert, die dieser für einen Gleichnamigen registriert hat. Nachdem es sich um Gleichnamige handelt könnte man schnell zum Ergebnis kommen, dass der Kläger hier schlechte Karten hat, wenn die Domain bereits vom gleichnamigen Namensinhaber durch einen Treuhänder registriert wurde. Nicht ganz. Dies gilt nämlich nach einem Urteil des BGH nur dann, wenn für alle Gleichnamigen eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob die Registrierung des Namens als Domainname im Auftrag eines Namensinhabers erfolgt ist oder ob der Namensträger die Eintragung nachträglich genehmigt hat bevor der Anspruchsteller den Domainnamen beansprucht hat. Wann dies der Fall ist hat der BGH im Fall grit-lehmann.de entschieden (BGH, Urteil vom 24.03.2016, Az. I ZR 185/14).

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22. September 2016

Zur priorisierten Domain-Registrierung durch einen Treuhänder

Adressleiste eines Browsers, http://www
Urteil des BGH vom 24.03.2016, Az.: I ZR 185/14

a) Der Registrierung eines aus einem bürgerlichen Namen bestehenden Domainnamens durch einen Treuhänder kommt im Verhältnis zu Gleichnamigen die Priorität zu, wenn für alle Gleichnamigen eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob die Registrierung des Namens als Domainname im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist oder ob der Namensträger die Eintragung nachträglich genehmigt hat, bevor der gleichnamige Prätendent – etwa im Wege eines Dispute-Eintrags bei der DENIC – den Domainnamen beansprucht (Festhaltung an BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 – I ZR 59/04, BGHZ 171, 104 – grundke. de).

b) Wird zu dem Zeitpunkt, in dem ein gleichnamiger Prätendent erstmals Ansprüche auf den Domainnamen anmeldet, unter dem Domainnamen im Internet lediglich der Hinweis "Hier entsteht eine neue Internetpräsenz" angezeigt, rechtfertigt dies nicht die Annahme, dass die Registrierung des Domainnamens im Auftrag des Namensträgers erfolgt ist.

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