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12. Juni 2018

AGB-Klausel, die automatische Trinkgeld-Abbuchung beinhaltet, ist unzulässig

Teller mit Münzen und dem Zettel "Danke"
Urteil des LG Koblenz vom 30.10.2017, Az.: 15 O 36/17

Eine AGB-Klausel, die vorsieht, dass bei einer Kreuzfahrt die Trinkgeldempfehlung in Höhe von 10,- € pro Person pro Nacht automatisch an Bord abgebucht wird, ist unzulässig. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Klausel ebenso vorsieht, dass der Kunde den Betrag an der Rezeption kürzen, streichen oder erhöhen kann. Denn bei Trinkgeld-Leistungen handelt es sich um eine über die Hauptleistung hinausgehende zusätzliche Leistung. Eine solche müsste ausdrücklich (individuell) vereinbart werden. Der Kreuzfahrt-Reisende soll selbst entscheiden dürfen, ob und in welcher Höhe er Trinkgeld geben möchte und für angemessen hält.

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