Unzulässige Werbung mit einem nicht vergebenen TÜV-Zertifikat
Die Werbung eines Amazon-Händlers für ein Produkt mit einem zum Zeitpunkt des Erscheinens im Internet noch nicht vergebenen TÜV-Prüfsiegel ist irreführend und somit wettbewerbswidrig. Amazon Marketplace-Händler haften für Rechtsverletzungen, die durch Amazon begangen werden (hier: TÜV-Prüfsiegel sowie Weiterempfehlungsfunktion) als Störer.