Zur Umsetzungszeit eines Verfügungsverbots
Wird der einem Verfügungsverbot unterfallender TV-Spot noch 1,5 Tage nach Zustellung der einstweiligen Verfügung ausgestrahlt, ist darin keine schuldhafte Zuwiderhandlung zu sehen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Verfügung keine Begründung enthält und der Verbotsumfang vom Empfänger daher erst geprüft und ermittelt werden muss.