Abschöpfung von Werbeeinnahmen aus rechtswidrig ausgestrahlten Fernsehsendungen zulässig
Pressemitteilung Nr. 48/2012 des BVerwG vom 23.05.2012, Az.: 6 C 22.11
Die Vorschrift des Medienstaatsvertrages über die Abschöpfung von Werbeeinnahmen aus als rechtswidrig beanstandeten Sendungen ist zulässig. Die Vorschrift verstößt weder gegen Bundesrecht noch gegen Bestimmungen des Grundgesetzes. Damit muss der Sender Pro7 Werbeeinnahmen in geschätzter Höhe von 75.000 € an die Landesmedienanstalten abführen, da die Sendung "Bimmel-Bingo" im Rahmen von "TV-total" rechtswidrig war.