Inhalte mit dem Schlagwort „Twitter“

03. November 2021 Top-Urteil

Kein Anspruch auf Einsicht in Twitter-Direktnachrichten des BMI

Kommunikation, Vektor
Pressemitteilung zum Urteil des BVerwG vom 28.10.2021, Az.: 10 C 3.20

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einer Sprungrevision entschieden, dass das Bundesinnenministerium dem Betreiber der Internetseite FragDenStaat keine Einsicht in Twitter-Direktnachrichten gewähren muss. Nach Ansicht des BVerwG setzen amtliche Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz voraus, dass ihre Aufzeichnung auch amtlichen Zwecken dient. Die streitgegenständlichen Nachrichten seien nach Ansicht des Gerichts nicht inhaltlich ausreichend relevant.

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18. März 2024

Keine Ansprüche gegen Twitter aufgrund möglicher Datenschutzverstöße durch einen API-Bug

Weißes Sicherheitsschloss vor einem blauen Hintergrund
Urteil des LG Stuttgart vom 24.01.2024, Az.: 27 O 92/23

Das Landgericht Stuttgart hat eine Klage einer Betreiberin eines individuellen Nutzerkontos gegen Twitter, die auf Ansprüche wegen Datenschutzverletzungen im Rahmen eines Scraping-Vorfalls aufgrund eines API-Bugs gerichtet war, abgewiesen. In den Gründen trägt das Gericht vor, dass ein Nachweis der Betroffenheit nicht schon dadurch erfolgen kann, dass die E-Mail-Adresse der Klägerin auf der Webseite haveibeenpwned.com im Zusammenhang mit dem API-Bug auftaucht. Dafür wird angegeben, dass nicht bekannt ist, auf welcher Grundlage der Betreiber der Internetseite die Betroffenheit ermittelt, und zudem auf der Webseite nicht ersichtlich ist, dass die vorgetragene Behauptung der Klägerin, dass Daten über ihr Geschlecht und ihr Geburtsdatum erlangt wurden, zutrifft. Aufgrund des fehlenden Nachweises über die Betroffenheit der Klägerin sowie nicht schlüssiger Vorträge bestehen auch die weiteren vorgetragenen Ansprüche nicht.

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05. Dezember 2023

#DubistEinMann ist zulässig

Meinungsfreiheit Schmähung auf Ortsschild
Beschluss des OLG Rankfurt vom 26.09.2023, Az.: 16 U 95/23

Eine Transfrau begehrte Unterlassung gegenüber der Beklagten, da diese einen Beitrag der Klägerin auf der Plattform „X“ u.a. mit „#DubistEinMann“ kommentiert hatte. Das Gericht wies den Eilantrag zurück. Die Schreibweise, die Benutzung eines Smileys und die Einkleidung als Hashtag sprächen dafür, dass die Klägerin nicht direkt gemeint war, sondern, dass es sich um eine verallgemeinernde Aussage handelte. Auch eine Schmähkritik wurde verneint. Die Aussage sollte die Klägerin nicht losgelöst von der Sachdebatte diffamieren oder herabsetzen. Das Recht auf Meinungsfreiheit überwiegt hier das Persönlichkeitsrecht der Klägerin, v.a. auch unter Berücksichtigung dessen, dass die Klägerin ihr Geschlecht wiederholt zum Thema öffentlicher Diskussionen gemacht hat.

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20. September 2021

Verstößt Retweeten gegen Urheberrechte?

Twitter-Symbol
Amtsgericht Köln, Urteil vom 22.04.2021, Az.: 111 C 569/19

Retweeten eines Bildes auf Twitter stellt weder eine widerrechtliche Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG noch eine öffentliche Zugänglichmachung i.S.d. § 19a UrhG dar, wenn der Inhaber der Nutzungsrechte das Bild zuvor ohne weitere Beschränkung auf Twitter hochgeladen hat. Das Retweeten gehört zum Wesen von Twitter, im Hochladen der Fotos auf eine solche Plattform liegt mithin eine konkludente Einwilligung in deren Weiterverbreitung auf der jeweiligen Plattform.

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04. Mai 2020

Auch bei Twitter müssen entlastende Umstände erwähnt werden

Twitter-Symbol vor weißem Hintergrund
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 30.01.2020, Az.: 2-03 O 142/19

Eine Tatsachenbehauptung auf Twitter kann auch dann rechtswidrig sein, wenn es sich im Kern zwar um wahre Aussagen einer anderen Person handelt, der Verfasser es jedoch bewusst unterlässt, klarstellende und entlastende Äußerungen der betroffenen Person zu nennen. Im konkreten Fall hatte ein Journalist die Äußerung einer Politikerin gepostet, ohne darauf hinzuweisen, dass diese bereits eine entlastende Stellungnahme bezüglich der ursprünglichen Äußerung abgegeben hatte. Dadurch könne beim Durchschnittsleser ein falscher Eindruck entstehen. Es entlaste den Journalisten auch nicht, dass ihm bei Twitter nur eine begrenzte Anzahl an Zeichen zugestanden hätte.

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05. August 2019

Keine Twitter-Sperre wegen satirischem Post

Kreuz auf Wahlzettel
Beschluss des LG Nürnberg-Fürth vom 07.06.2019, Az.: 11 O 3362/19

Weil er kurz vor den Europawahlen auf seinem Twitterprofil folgende Nachricht postete: „Aktueller Anlass: Dringende Wahlempfehlung für alle AfD-Wähler. Unbedingt den Stimmzettel unterschreiben. ;-)“ wurde der Twitter-Account eines Mannes von Twitter gesperrrt. Grund hierfür sei ein Verstoß gegen die Richtlinien von Twitter zur Manipulation oder Beeinträchtigung von Wahlen. Nun hat das LG Nürnberg-Fürth entschieden, dass es sich bei dem entsprechenden Posting nicht um den Versuch einer Wahlmanipulation handele, sondern dass der Nutzer nur seine ablehnende Meinung gegenüber der AfD mithilfe von Ironie darstellen wollte. Dies sei jedoch vom Umfang der Meinungsfreiheit umfasst und dürfe daher nicht von Twitter gesperrt werden.

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11. Dezember 2018

Bildaufnahmen durch Polizeibeamte bei Versammlungen stellen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar

Deutsche Polizisten überwachen eine Demonstration
Urteil des VG Gelsenkirchen vom 23.10.2018, Az.: 14 K 3543/18

Das Anfertigen von Lichtbildern durch Polizeibeamte bei Versammlungen und die Veröffentlichung dieser im Internet stellt einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar und ist somit rechtswidrig. Dies gilt unabhängig davon, ob auf den Bildern einzelne Versammlungsteilnehmer zu erkennen sind. Nach dem heutigen Stand der Technik sind auch in Übersichtsaufzeichnungen die Einzelpersonen individualisierbar miterfasst und können erkennbar gemacht werden. Das Verhalten der Beamten ist auch nicht gerechtfertigt, da es an einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage fehlt.

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04. September 2012

Verbreitung ehrverletzender Äußerungen im Internet

Urteil des LG Berlin vom 13.08.2012, Az.: 33 O 434/11 Werden in sozialen Netzwerken ehrverletzende Äußerungen veröffentlicht, stellt dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes dar. Jedoch gilt es für die Schwere der Persönlichkeitsverletzung zu beachten, wer für diese Äußerungen verantwortlich ist. Wird die Schmähkritik beispielsweise von Rappern abgegeben, wird diese vom Durchschnittsbürger oftmals nicht ernst genommen. Trotzdem hat das Opfer einen Anspruch auf Schadensersatz.
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23. August 2012

Widerrechtliche Fotoveröffentlichung von Journalisten durch prominenten Moderator

Urteil des LG Köln vom 11.01.2012, Az.: 28 O 627/11 Ein Journalist muss es nicht hinnehmen, dass er bei Fotoarbeiten am Grundstück eines Moderators, der wegen Vergewaltigungsvorwürfen in den Fokus der Medien geriet, von selbigem fotografiert wird und dieser die Bilder mit verächtlichem Kommentar bei Twitter ins Netz stellt. Im Rahmen der Abwägung ist insbesondere die Pressefreiheit zu berücksichtigen. Die geschützte Informationsbeschaffung würde grundsätzlich eingeschränkt, wenn Journalisten befürchten müssten, bei einer vergleichbaren Recherchearbeit im Bild gezeigt zu werden. Ferner ist zu bedenken, dass der Journalist hierdurch einer Prangerwirkung ausgesetzt ist, die er angesichts der von ihm entfalteten Tätigkeit nicht hinzunehmen braucht.
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