Inhalte mit dem Schlagwort „UBER App“

30. Mai 2017

Mietwagen-App „UBER Black“ auf dem Weg nach Luxemburg

Chaffeur öffnet Tür einer Limousine
Pressemitteilung Nr. 78/2017 des BGH zum Beschluss vom 18.05.2017, Az.: I ZR 3/16

Kaum hat nach Entscheidungen des Berliner Land- und Kammergerichts Runde drei bei der Frage der Zulässigkeit der Mietwagen-App „UBER Black“ begonnen, entschloss sich der BGH zur Klärung einzelner Rechtsfragen den EuGH in dieser Angelegenheit anzurufen. Die App verstößt zwar gegen das Personenbeförderungsgesetz, allerdings stellt sich die Frage, ob dieses Gesetz selbst mit unionsrechtlichen Bestimmungen - namentlich der Dienstleistungsfreiheit - im Einklang steht. Sollte letzteres verneint werden, so könnte das Verbot noch mit dem Argument aufrecht erhalten werden, dass die App die öffentliche Ordnung gefährde.

Weiterlesen
11. Februar 2015

Smartphone-App UBER wettbewerbswidrig

Navigation über das Smarphone
Pressemitteilung des LG Berlin zum Urteil vom 09.02.2015, Az.: 101 O 125/14

Das Geschäftsmodell des Betreibers der Smartphoneapplikation UBER zur Vermittlung von Fahraufträgen ist wettbewerbswidrig, sofern UBER Fahrten an kooperierenden Mietwagenunternehmen vermittelt und die Vermittlung danach erfolgt, dass das Mietwagenunternehmen mit der größten Nähe zum App-Nutzer ausgewählt wird. Zudem ist es unzulässig, dass UBER Fahrer veranlasst, sich während Veranstaltungen in der Nähe dieser Veranstaltungsorte bereitzuhalten, ohne dass konkrete Vermittlungsaufträge von Fahrgastkunden vorliegen.

Weiterlesen
10. Juli 2014

Nutzung der App „UBER“ in Berlin verboten

Urteil des LG Berlin vom 11.04.2014, Az.: 15 O 43/14

Die Funktionsweise der Taxi-App ‚Uber‘ ist nicht mit den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes vereinbar und verstößt daher gegen Wettbewerbsrecht. Insbesondere spricht hierfür die Neuverteilung von Beförderungsaufträgen, die nicht wie vorschriftsgemäß über den Betriebssitz läuft, sondern auch direkt über den Fahrer geschlossen werden können. Auch ist die Aufforderung, sich in einem bestimmten Bereich aufzuhalten, da auf Grund eines Events dort ein erhöhtes Fahrgastaufkommen erwartet wird, ohne einen konkreten Beförderungsauftrag nicht mit dem Rückkehrgebot zum Betriebssitz vereinbar.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a