Produktbeschreibungen können urheberrechtlich geschützt sein
Die wörtliche Übernahme von Produktbeschreibungen eines Konkurrenten kann zum Entstehen eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs führen. Produktbeschreibungen sind Schriftwerke die Gebrauchszwecken dienen und können urheberrechtlich geschützt sein, wenn das Alltägliche und Handwerksmäßige deutlich überragt wird. Dies ist gegeben, wenn die Länge des Textes Raum gibt, die Reihenfolge der Darstellung zu schützen. Weist der Text besondere sprachliche Fein- und Eigenheiten bei der Beschreibung des Produktes auf, so liegt ein deutliches Überragen des Handwerksmäßigen vor.