Vergütungsabrede für Eintrag in ein Online-Branchenverzeichnis als überraschende Klausel unwirksam
Eine Entgeldabrede, die im Fließtext eines Anmeldeformulars zu einer Online-Branchenauskunft versteckt ist, ist eine überraschende AGB-Klausel und unwirksam. Die Vergütungsklausel muss mit einem sichtbaren Hinweis versehen sein und für den Kunden gut wahrnehmbar als solche zu erkennen sein. Da Online-Branchenverzeichnisse vielfach unentgeltlich angeboten werden, muss die berechtigte Kundenerwartung hinreichend deutlich korrigiert werden. Musste der Kunde aufgrund der äußeren Gestaltung nicht mit der Klausel rechnen, so gilt sie als überraschend, auch wenn in dem verkleinerten Fließtext des Anmeldeformulars mehrfach auf die Vergütungsverpflichtung hingewiesen wird.