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25. Juni 2014

Zur Gebührenpflicht für die Übersendung einer pdf-Datei nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Beschluss des OVG Lüneburg vom 09.04.2014, Az.: 13 LA 164/13

Nach dem Informationsfreiheitsgesetz gilt für die Herausgabe von Abschriften ein höherer Gebührenrahmen, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung der unterlagen entsteht. Im Vordergrund steht hierbei der verursachte Verwaltungsaufwand und nicht ob es sich hierbei um eine körperlich verselbständigte Abschrift handelt.

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