LG Saarbrücken erkennt aus UDRP-Verfahren erwachsenen Anspruch auf Domain-Übertragung an
Das LG Saarbrücken hat eine Klage abgewiesen, mit der eine schiedsrichterliche UDRP-Entscheidung angegriffen und gekippt werden sollte. Die saarländischen Richter stellten sich gegen eine Rechtsauffassung des Berliner Kammergerichts, das in einer anderen Sache eine Überprüfung durch die ordentlichen Gerichte nach nationalem Recht dem Ergebnis des Schiedsverfahrens vorgezogen hatte. Zur Begründung führten sie aus, es könne nicht angenommen werden, dass sich zwei Parteien auf ein Schiedsverfahren einigen, dieses mit materiell-rechtlichen Bestimmungen unterfüttern, die aber im Falle eines Verfahrens vor den ordentlichen Gerichten unwirksam sein sollen.