Vervielfältigung eines Spiel-Clients zur Herstellung von Automatisierungssoftware
Erwirbt ein Unternehmen einen Spiel-Client, der als technische Voraussetzung für ein Online-Spiel fungiert, so folgt das Recht zur lediglich privaten Nutzung bereits aus dem Kaufvertrag, auch wenn die Nutzung zu gewerblichen Zwecken erst in den Nutzungsbedingungen bei Registrierung eines Accounts untersagt ist. Dies ergibt sich aus dem Vertragszweck, der darin besteht, durch den Client die Nutzung der Online-Dienste überhaupt erst möglich und damit das Spiel spielbar zu machen. Vervielfältigt das Unternehmen den Client nun, um Automatisierungssoftware (Bots) für das Online-Spiel herzustellen, so stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar.