Wahrscheinlichkeit der Wahrheit einer Behauptung im Verfügungsverfahren
Im einstweiligen Verfügungsverfahren ist für die Überzeugungsbildung des Gerichts nicht erforderlich, dass die Überzeugung frei von allen Zweifeln ist. Vielmehr reicht es aus, wenn ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit vorliegt.