Inhalte mit dem Schlagwort „Umfang der Geschäftstätigkeit“

30. Mai 2017

An Facebook in Irland kann in deutscher Sprache zugestellt werden

Frau wirft Brief in gelben Briefkasten ein
Urteil des AG Berlin Mitte vom 08.03.2017, Az.: 15 C 364/16

Wird eine Klage in deutscher Sprache verfasst und diese versucht ins Ausland zuzustellen, so kann diese durchaus wirksam sein. Voraussetzung hierfür ist die grundsätzliche Annahme, dass die Organisation des Unternehmens und der Umfang ihrer Geschäftstätigkeit es zulässt, dass Mitarbeiter vor Ort sind, welche in der Lage sind, sich mit ausländischen Kunden bezüglich Rechtsstreitigkeiten auseinander zu setzen. Bei einem ausländischen Unternehmen mit 20 Millionen Kunden in Deutschland ist das denklogisch der Fall.

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