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18. Dezember 2012

Kosten für die Wartung einer Gastherme können auf Mieter umgelegt werden

Urteil des BGH vom 07.11.2012, Az.: VIII ZR 119/12

Eine Klausel in einem vom Vermieter gestellten Formularmietvertrag, die dem Mieter die anteiligen Kosten der jährlichen Wartung einer Gastherme auferlegt, benachteiligt den Mieter auch dann nicht unangemessen, wenn die Klausel eine Obergrenze für den Umlagebetrag nicht vorsieht (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 15. Mai 1991 - VIII ZR 38/90, WM 1991, 1306).
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