Inhalte mit dem Schlagwort „Umtausch“

31. Juli 2009

ca.- Liefertermine erlaubt

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 03.07.2008, Az.: 2-31 O 128/07

Zirka-Fristen und voraussichtliche Fristen sind im Sinne des § 308 Nr. 1 BGB wirksam. Im Falle einer ehemaligen Unterlassungserklärung führt dies daher nicht zu einem strafbewehrten Verstoß. Den Umtausch als Kulanzleistung in den AGBs auszuschließen ist erlaubt. Die Rückgabe wird davon nicht betroffen.
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17. Juni 2009

Die unbefristete Telefonkarte

Urteil des OLG Köln vom 03.06.2009, Az.: 11 U 213/08

Eine Telefonkarte verkörpert den Anspruch, dass der Empfänger den Telefonieranspruch nach eigenem Belieben ausüben und das in der Karte verkörperte Guthaben aufbrauchen kann. Sollte die Karte nachträglich gesperrt werden, weil ein Gültigkeitsvermerk darauf fehlt, so kann der Anspruch nur mit der eingetauschten Karte ausgeübt werden. Das unbefristete Recht zum Umtausch räumt eine aktuelle Karte mit gleichem Guthabenwert ein.

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