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02. Juli 2009

Widerruf der UMTS-Lizenz für die Quam GmbH ist rechtmäßig

Pressemitteilung des OVG NRW vom 30.06.2009, Az.: 13 A 2969/07

Das Oberverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Widerruf der von der Quam GmbH (Klägerin) im Sommer 2000 ersteigerten UMTS-Lizenz rechtmäßig ist, da die Quam GmbH nicht die an die Ersteigerung gebundenen Bedingungen erfüllt hat. Auch kann sie aus diesem Grunde den Zuschlagspreis in Höhe von ca. 8,5 Milliarden Euro nicht zurückverlangen.

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