Inhalte mit dem Schlagwort „Umverpackung“

05. Juni 2015 Top-Urteil

Bewerbung eines Früchtetees mit irreführender Umverpackung

Teeglas mit Himbeeren
Urteil des EuGH vom 04.06.2015, Az.: C-195/14

Erweckt die Etikettierung eines Lebensmittels insgesamt den Eindruck des Vorhandenseins einer bestimmten Zutat, die jedoch tatsächlich nicht vorhanden ist, liegt eine Irreführung des Verbrauchers über die Eigenschaften des Produkts vor (hier: Verwendung der Angabe „Himbeer-Vanille-Abenteuer“ und der Abbildung von Himbeeren und Vanilleblüten auf der Verpackung eines Früchtetees, der diese Zutaten nicht enthält).

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27. November 2015

Keine Etikettierungspflicht für verpackte Elektrogeräte

schwarzer Kühlschrank steht in einem Karton
Urteil des OLG Hamm vom 25.08.2015, Az.: 4 U 165/14

Die Präsentation eines Haushaltskühlgerätes in der dazugehörigen Kartonumverpackung fällt nicht unter die Definition des Ausstellens und ist daher nicht von der Etikettierungspflicht nach § 4 IV S. 1 EnVKV umfasst. Ein Ausstellen ist vielmehr das Präsentieren des Kühlgerätes selbst, wobei der Kunde das Gerät unmittelbar begutachten kann.

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12. Oktober 2015

Abbildung einer Wiese mit Pollen legt keine pflanzlichen Wirkstoffe nahe

grün-weiße Tablettenkapseln, in grün-weißer Verpackung auf der "Cure for Stress" steht und darunter "New Formula", auf der Verpackung sind ausserdem grüne Blätter abgebildet
Urteil des OLG Köln vom 12.06.2015, Az.: 6 U 188/14

Die bildhafte Darstellung des Anwendungsgebietes eines Arzneimittels auf deren äußeren Umhüllung stellt nur dann unzulässige Werbung dar, wenn sie „werblichen Überschuss“ enthält oder zu Werbezwecken eingesetzt wird. So suggeriert die Verpackung eines Anti-Allergikums, auf der eine Wiese mit stilisierten Pollen zu sehen ist nicht, dass es sich hierbei um ein pflanzliches Arzneimittel handelt oder es einen pflanzlichen Wirkstoff enthalte.

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06. August 2015

Entfernung von Software-Verpackung verstößt nicht gegen Markenrechte

Eine rote DVD- bzw. CD- Hülle mit einem kleinen weißen Schriftzug "SOFTWARE PACKAGE" oben rechts ist geöffnet. Aus der Öffnung ragt eine DVD bzw. CD heraus.
Urteil des LG Hamburg vom 21.01.2015, Az.: 408 HKO 41/14

Entfernt eine Versandhändlerin beim Vertrieb von Software zur Erleichterung der Steuererklärung neben der Umverpackung der CD-ROM auch schriftliche Anwendungshilfen, liefert jedoch neben dem Datenträger auch die Seriennummer und die rückseitig abgedruckten Lizenzbestimmungen aus, so werden die charakteristischen Eigenschaften der Ware nicht verändert. Erfüllt die Ware weiterhin die vorgeschriebenen Kennzeichnungspflichten und ist der Ruf der Marke nicht gefährdet, so liegt keine Markenrechtsverletzung vor.

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02. Juni 2015

Kennzeichnungspflicht von geschwärzten Oliven

Schwarze Oliven in einer weißen Porzellanschale, dekoriert mit Rosmarin
Urteil des LG Duisburg vom 06.03.2015, Az.: 2 O 84/14

Industriell schwarz eingefärbte grüne Oliven dürfen nicht als "Schwarze Oliven" verkauft werden. Auch wenn der als Färbemittel verwendete Inhaltsstoff "Eisen-II-Gluconat" in dem Zutatenverzeichnis namentlich aufgeführt wird, ist hierin ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot zu erkennen, da nicht erwartet werden kann, dass der Verbraucher über die Wirkungsweise des hinzugefügten Stoffs informiert ist. Auch der Begriff "Geschwärzte Oliven" in der Zutatenliste genügt nicht den Anforderungen an die Kennzeichnungspflicht, wenn dem Verbraucher aufgrund des Gesamteindrucks der Etikettierung des Produkts der Eindruck vermittelt wird, es handle es sich um natürlich schwarz gewachsene und eben keine nachträglich geschwärzten Oliven.

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05. Mai 2015

„Mogelpackung“ als Verstoß gegen das Mess- und Eichgesetz und UWG

Roter Mogelpackung-Stempel
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Karlsruhe vom 20.03.2015, Az.: 4 U 196/14

Wird ein Frischkäse sowohl in einem Plastikbecher als auch in einer Umverpackung aus Pappe vertrieben und übersteigt das Volumen der Umverpackung das Volumen des Plastikbechers um mehr als das Doppelte, so liegt wettbewerbswidriges Verhalten vor. Der Verbraucher wird so nämlich über die tatsächliche Füllmenge des Frischkäses getäuscht. Dies ist selbst dann der Fall, wenn die Gewichtsangabe mehrfach auf der Umverpackung zu finden ist und „Fenster“ in der Verpackung es dem Verbraucher ermöglichen, die Form der Innenverpackung zu erkennen.

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12. September 2014

Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln nach der Health-Claims-Verordnung

Urteil des LG Düsseldorf vom 28.08.2014, Az.: 14c O 138/13

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) ist gegenüber dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) vorrangig zu beachten, da in der HCVO der Wille zur abschließenden Regelung im Sinne einer Vollharmonisierung zum Ausdruck kommt. Insofern sind gesundheitsbezogene Angaben dann grundsätzlich verboten, wenn sie nicht in der Verordnung explizit aufgenommen wurden. Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit der Angabe "Ginkgo + B-Vitamine + Cholin - B-Vitamine und Zink für Gehirn, Nerven und Konzentration und Gedächtnis" ist zulässig, wenn durch die Gestaltung der Umverpackung dem Verbraucher deutlich gemacht wird, dass die beworbene Wirkung lediglich von verschiedenen B-Vitaminen und Zink ausgeht und gerade nicht von Inhaltsstoffen des Ginkgo-Baumes.

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15. Juli 2014

Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums bei Rasierklingen

Urteil des LG Wuppertal vom 16.06.2014, Az.: 12 O 38/13

Werden Rasierklingen derart hergestellt, dass unter Zuhilfenahme eines die Klingen umfassenden Seifenblocks die Haut während der Rasur geschützt und gepflegt wird, indem der Seifenblock aufschäumt und Feuchtigkeit spendet, handelt es sich um ein kosmetisches Produkt, welches mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum oder der Verwendungsdauer nach Öffnen zu versehen ist. Eine solche Kennzeichnungspflicht entfällt nur dann, wenn noch vor Markteinführung oder der Bewerbung des Produkts der Nachweis der Unverderblichkeit erbracht wurde.

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12. Februar 2014

Wiedereinfuhr von umverpackten und neu etikettierten Pflanzenschutzmitteln

Beschluss des OVG Lüneburg vom 13.01.2014, Az.: 10 LA 48/12

Ein Pflanzenschutzmittel, das in Deutschland von einer Firma produziert wird und zugelassen ist, darf, nachdem es in Holland umverpackt und neu etikettiert wurde, nicht ohne Weiteres wieder nach Deutschland eingeführt werden. Vielmehr muss hierfür entweder eine Vertriebserweiterung oder eine eigene Zulassung vorhanden sein.

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16. Juni 2010

Arzneimittelwerbung ohne Angaben

Urteil des OLG Stuttgart vom 30.07.2009, Az.: 2 U 4/09

Auch eine Werbung auf einem Lastkraftwagen mit dem Slogan "Erkältung? Da gibt´s doch was von ..." und der in Form ihrer Verpackung abgebildeten Arzneimittel, muss die für vorgeschriebenen Pflichtangaben sowie den Hinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen sie die Packungsbeilage und fragen sie ihren Arzt oder Apotheker“ enthalten. Durch die Erwähnung einer überschaubaren Anzahl von Präparaten steht die Absatzförderung der Mittel im Vordergrund. Ferner beinhaltet die Werbung eine Aussage über die medizinisch-gesundheitliche Bedeutung der Präparate.
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