Nachträglicher Wechsel von Individual- zu Kollektivmarke ist unzulässig
Der Grundsatz der Unveränderlichkeit der Marke besagt, dass die Marke von ihrem Anmeldetag an eine unveränderliche und unteilbare Einheit darstellt. Daraus folgt, dass die Markenkategorie einer bereits angemeldeten Marke nachträglich nicht mehr gewechselt werden kann. Da einer Kollektivmarke besondere Eigenschaften anhaften, die einer Individualmarke fremd sind, ist auch der Wechsel von Individual- zu Kollektivmarke unzulässig. Eine angemeldete Gemeinschaftsindividualmarke kann damit nur in eine nationale Individualmarke umgewandelt werden, nicht jedoch in eine nationale Kollektivmarke.