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07. Oktober 2015

Anforderungen an Schufa-Hinweis in Mahnschreiben

Schufa mit pinker Makierung
Urteil des BGH vom 19.03.2015, Az.: I ZR 157/13

Ein in der Mahnung eines Mobilfunkunternehmens erfolgter Hinweis auf die bevorstehende Übermittlung der Daten des Schuldners an die SCHUFA steht nur im Einklang mit der Bestimmung des § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BDSG, wenn nicht verschleiert wird, dass ein Bestreiten der Forderung durch den Schuldner selbst ausreicht, um eine Übermittlung der Schuldnerdaten zu verhindern.

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