Inhalte mit dem Schlagwort „unangemessene Benachteiligung“

02. Juni 2020 Top-Urteil

Dürfen Verbraucherschutzverbände wegen Datenschutzverletzungen klagen?

Schloss mit weißer Tastatur
Pressemitteilung Nr. 066/2020 des BGH zum Beschluss vom 28.05.2020, Az.: I ZR 186/17

Der BGH hat in einem Verfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen Facebook das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt. Hierbei geht es um die Frage, ob die einschlägigen Normen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die nach nationalem Recht berechtigten Verbände, Einrichtungen und Kammern dazu berechtigen, wegen Verstößen gegen die DSGVO unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte einzelner Personen und ohne Auftrag einer betroffenen Person gegen den Verletzer vorzugehen. Konkret bedeutet dies, ob Verbraucherschutzverbände überhaupt dazu befugt sind, wegen Datenschutzverletzungen durch ein Unternehmen gegen dieses zu klagen, auch wenn sie dazu keinen Auftrag von einer betroffenen Person erhalten haben.

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29. November 2022

AGB-Klausel zur Fernabschaltung unwirksam

Mann in einem Tesla
Urteil des BGH vom 26.10.2022, Az.: XII ZR 89/21

Eine AGB-Klausel, die dem Vermieter einer Autobatterie nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Fernsperrung der Auflademöglichkeit erlaubt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. Durch die Klausel erlangt der Vermieter nämlich Zugriff auf die Batterie und mittelbar auch den Zugriff auf das E-Fahrzeug, das für den Mieter infolge der Batteriesperrung nutzlos wird. Zwar besteht ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Verhinderung der weiteren (Ab-)Nutzung der Mietsache nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, dieses rechtfertigt jedoch aufgrund der gesetzlichen Risikoverteilung bei Mietverhältnissen keinen derartigen weiten Eingriff in die Rechtssphäre des Mieters, so der BGH bei seiner Urteilsbegründung.

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31. Mai 2021

Unwirksame AGB-Klauseln bei KFZ-Versicherungen

oranger Kuli auf Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urteil des OLG Celle vom 25.02.2021, Az.: 13 U 33/19

Zwei Versicherungsgesellschaften klagten gegenseitig auf Unterlassung der Verwendung bestimmter ABG-Klauseln. Eine Klausel, die den Versicherungsnehmer verpflichtet, die Reparatur seines KFZ bei einer festgelegten Werkstatt durchführen zu lassen, wurde wegen Intransparenz für unwirksam erklärt. Für den Versicherungsnehmer soll durch diese der Eindruck entstehen, dass er keine Entschädigung erhalte, wenn nicht die festgelegte Werkstatt aufgesucht wird. Eine andere Regelung, die den Garantieanspruch verwirken lässt, wenn falsche Angaben gemacht wurden, selbst wenn diese für das Risiko des Garantiegebers irrelevant sind, wurde wegen unangemessener Benachteiligung der Garantienehmer für unwirksam erklärt.

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30. Juli 2019

Unzulässige AGB wegen unangemessener Benachteiligung der Verbraucher

AGB inmitten vieler grauer Buchstaben
Urteil des LG München I vom 11.10.2018, Az.: 12 O 19277/17

1. Eine Klausel in den AGB, welche es dem Betreiber eines Online-Dating-Portals erlaubt, im Namen der Nutzer andere Nutzer zu kontaktieren ist unwirksam, da die Nutzer keinen Einfluss mehr darauf haben mit welchen und mit wie vielen Personen sie Kontakt aufnehmen. Es liegt insoweit ein Verstoß gegen das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 S.1, 2 BGB vor.

2. Eine Klausel in den AGB, wonach sich die Nutzer einer Internetplattform damit einverstanden erklären, auch auf ähnlichen Plattformen angezeigt zu werden, ist ebenfalls unwirksam, wenn für den Verbraucher nicht ersichtlich ist, auf welchen anderen Plattformen er angezeigt wird. In diesem Fall fehlt es an einer informierten Einwilligung, so dass die Verwendung der Klausel zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 DSGVO führt. Darüber hinaus liegt nach Ansicht des Gerichts ein Verstoß gegen das Transparenzgebot nach Art. 5 Abs. 1 a) DSGVO.

3. Eine Klausel in den AGB, welche die pauschale Weitergabe von personenbezogenen Daten an nicht näher benannte Dritte gestattet, wird den Anforderungen des Art. 6 DSGVO nicht gerecht, da die betroffenen Personen bei solchen „Pauschaleinwilligungen“ nicht wissen, was mit ihren Daten passiert. Im Übrigen stellt auch diese Klausel ein Verstoß gegen das Transparenzgebot dar.

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02. Oktober 2018

Abtretungsausschluss in AGB von Fluglinien stellt unzulässige Benachteiligung der Fluggäste dar

Anzeigetafel im Flughafen mit stornierten Flügen
PM Nr. 29/2018 zum Hinweisbeschluss des LG Nürnberg-Fürth vom 30.07.2018, Az.: 5 S 8340/17

Eine Klausel in den AGB von Fluglinien, die eine Abtretung von Ansprüchen gegen die Fluglinie an andere als natürliche Personen und Personen, die selbst nicht Fluggast waren, ausschließt, verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB. Eine solche Regelung ist nicht vereinbar mit dem Grundsatz von Treu und Glauben und stelle eine unangemessene Benachteiligung der Fluggäste dar. Demnach ist es Fluggästen auch weiterhin möglich, ihre Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung (FluggastrechteVO), beispielsweise wegen verspäteter Flüge an sogenannte „Claim-Handling-Companies“, abzutreten, die eventuelle Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft für den Fluggast geltend machen.

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17. Januar 2018

Unangemessene Benachteiligung bei Höhe der Reisepreisanzahlung?

Sparschwein im Strandlook mit Sonnenbrille, Sonnenschirm und Wasserball auf Sand
Urteil des BGH vom 25.07.2017, Az.: X ZR 71/16

a) Eine 20 % des Reisepreises übersteigende Anzahlung bei Vertragsschluss kann für Reisen einer bestimmten Kategorie in allgemeinen Reisebedingungen nur dann wirksam vorgesehen werden, wenn eine der verlangten Anzahlung entsprechende Vorleistungsquote des Reiseveranstalters für Reisen dieser Kategorie repräsentativ ist.

b) Trotz einer Bandbreite im Einzelfall unterschiedlich hoher Vorleistungen (hier: Luftbeförderungsverträge mit und ohne Vorauszahlungsverpflichtung des Reiseveranstalters) kann eine dem Durchschnitt dieser Vorleistungen entsprechende Anzahlungsquote als repräsentativ und damit als angemessen anzusehen sein, wenn kein sachlicher Zusammenhang zwischen Art, Umfang und Qualität der vertraglich versprochenen Reiseleistungen und den unterschiedlich hohen Vorleistungen besteht (Fortführung von BGH, Urteile vom 9. Dezember 2014 - X ZR 85/12, BGHZ 203, 335, und X ZR 147/13, RRa 2015, 149 = NJW-RR 2015, 618).

c) Mit Vertragsschluss fällig werdende Provisionszahlungen des Reiseveranstalters an das Reisebüro, das die Reise vermittelt hat, sind als Vorleistungen des Reiseveranstalters zu berücksichtigen.

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12. April 2017

Stromanbieter muss neben „Lastschrift“ auch weitere Bezahlmöglichkeiten bereithalten

Mann im Anzug wählt auf einem Touchscreen den Button mit der AUfschrift "SEPA Lastschrift" aus
Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil vom 24.03.2017, Az.: 6 U 146/16

Bietet ein Stromanbieter seinen Kunden bei Abschluss eines Stromvertrages lediglich „Lastschrift“ als einzige Zahlungsmöglichkeit an, so handelt er wettbewerbswidrig. Denn er ist grundsätzlich gem. § 41 Abs. 2 Satz 1 EnWG dazu verpflichtet, dem Verbraucher bereits vor Vertragsschluss für jeden angebotenen Tarif auch verschiedene Möglichkeiten der Bezahlung bereitzuhalten. Etwas Anderes kann sich ebenso wenig aus der Meinung des Stromanbieters ergeben, wonach sich 90% seiner Haushaltskunden auch bei mehreren Optionen für ein SEPA-Lastschriftmandat entscheiden würden. Davon ausgehend wären immer noch die übrigen 10%, die sich anders entscheiden würden, unangemessen benachteiligt, da ihnen keine alternative Zahlungsmöglichkeit angeboten wird.

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10. August 2016

Schriftformklausel in Online-Partnervermittlungsvertrag ist unzulässig

Vertragspapier mit Fokus auf die Stelle für die Unterschrift, auf der ein Füller bereit liegt
Urteil des BGH vom 14.07.2016, Az.: III ZR 387/15

Eine Klausel, die die Kündigung eines Partnervermittlungsdienstes nur in Schriftform (eigenhändige Unterschrift) erlaubt, ist unwirksam, weil sie den Kündigenden unangemessen benachteiligt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sowohl Vertragsschluss als auch Abwicklung des Vertrags ausschließlich digital erfolgen und der Dienstleister sich das Recht vorbehalten hat, den Vertrag seinerseits durch Erklärung per E-Mail aufzulösen. Für die Benachteiligung ist kein sachlicher Grund ersichtlich, Identitätsprobleme und der mögliche Missbrauch digitaler Möglichkeiten sind fernliegend und können durch anderweitige Vorkehrungen ausgeschlossen werden.

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31. Mai 2016 Top-Urteil

WhatsApp muss seine AGB in deutscher Sprache vorhalten

WhatsApp-Symbol
Urteil des KG Berlin vom 08.04.2016, Az.: 5 U 156/14

Nach § 307 Abs. 1 BGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine solche unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass Bestimmungen zum Teil oder auch insgesamt nicht klar und verständlich sind. Bei komplexen juristischen Regelwerken wie etwa Nutzungsbedingungen oder Datenschutzerklärungen kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie der deutsche Nutzer in englischer Sprache umfassend versteht. Richtet sich ein Internetauftritt insofern an die breite deutsche Allgemeinheit, müssen dem Verbraucher auch deutschsprachige Nutzungsbedingungen vorgehalten werden.

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04. September 2015

AGB-Klausel mit Zahlungsziel von 90 Tagen zwischen Unternehmern ist unwirksam

LKW auf einer Autobahn
Urteil des AG Mannheim vom 22.07.2015, Az.: 10 C 169/15

Eine AGB-Klausel eines Frachtversenders, welche die Fälligkeit der Forderung des Auftragnehmers nach 90 Tagen ab Rechnungseingang vorsieht, ist im unternehmerischen Rechtsverkehr unwirksam. Diese stellt eine unangemessene Benachteiligung dar, da die Frachtführer dadurch vorleistungspflichtig sind.

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