Dürfen Verbraucherschutzverbände wegen Datenschutzverletzungen klagen?
Der BGH hat in einem Verfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen Facebook das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt. Hierbei geht es um die Frage, ob die einschlägigen Normen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die nach nationalem Recht berechtigten Verbände, Einrichtungen und Kammern dazu berechtigen, wegen Verstößen gegen die DSGVO unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte einzelner Personen und ohne Auftrag einer betroffenen Person gegen den Verletzer vorzugehen. Konkret bedeutet dies, ob Verbraucherschutzverbände überhaupt dazu befugt sind, wegen Datenschutzverletzungen durch ein Unternehmen gegen dieses zu klagen, auch wenn sie dazu keinen Auftrag von einer betroffenen Person erhalten haben.