Inhaber eines Mobilfunkanschlusses haftet für unbefugte Nutzung durch Dritte
Urteil des OLG Brandenburg vom 11.09.2014, Az.: 5 U 105/13
WeiterlesenDer Inhaber eines Mobilfunkanschlusses haftet für die unbefugte Nutzung des Anschlusses durch Dritte, wenn er diese zu vertreten hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er grob fahrlässig die PIN-Nummer auf die SIM-Karte notiert.