GEZ-Gebührennachforderung bei Vertrauenstatbestand der Gebührenbefreiung
Urteil des VG Trier vom 27.11.2008, Az.: 2 K 591/08.TR Ein Fall der Unbilligkeit, der den Erlass von Rundfunkgebühren rechtfertigt, kann dann gegeben sein, wenn die Geräte bei rechtzeitiger Anmeldung von der Rundfunkgebühr zu befreien gewesen wären und ein Außendienstmitarbeiter des Rundfunks durch positives Tun einen Vertrauenstatbestand hinsichtlich der Befreiung von der Gebührenpflicht schafft, der über zehn Jahre aufrechterhalten wird. Der Nachforderung von Gebühren steht dann die Einrede der unzulässigen Rechtsausübung entgegen.
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