Inhalte mit dem Schlagwort „Unerlassungsanspruch“

04. Oktober 2016

Unzulässigkeit irreführender gesundheitsbezogener Werbung

Junge Frau bei einer Schönheitsbehandlung am Gesäß
Urteil des OLG München vom 14.01.2016, Az.: 29 U 2609/15

Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche sind zu bejahen, wenn eine gesundheitsbezogene Werbung eine wissenschaftlich umstrittene Behauptung aufweist und ein entsprechender Nachweis nicht gegeben ist. Ebenso ist eine in der Literatur bestehende Gegenansicht darzulegen. Ist dies nicht der Fall, liegt eine irreführende Werbeaussage vor.

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