Inhalte mit dem Schlagwort „unerlaubte Handlung“

03. Januar 2017

Zum „fliegenden Gerichtsstand“ bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

kleine Statue der Justitia
Urteil des OLG Brandenburg vom 28.11.2016, Az.: 1 U 6/16

Bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet muss nicht zwingend ein fliegender Gerichtsstand gegeben sein. Eine bundesweite örtliche Zuständigkeit kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die als rechtsverletzend beanstandete Internetveröffentlichung einen deutlichen Bezug zu einem bestimmten Ort aufweist. Fehlt es allerdings an einem erkennbaren regionalen Bezug, so ist eine bestimmungsgemäße Kenntnisnahme an jedem Ort in der Bundesrepublik als gleich wahrscheinlich anzusehen. Der Kläger kann dann jeden Gerichtsort wählen, sofern keine rechtsmissbräuchliche Ausübung des ihm nach § 35 ZPO zustehenden Wahlrechts vorliegt.

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19. Dezember 2016

Kein Wettbewerbsverstoß bei Bedienungsanleitung nur auf CD-ROM

Symbol für Bedienungsanleitung mit dem Buchstaben "i"
Urteil des LG Potsdam vom 26.06.2014, Az.: 2 O 188/13

Der Verkauf einer aus dem EU-Inland nach Deutschland importierten Digitalkamera ohne Beilegung einer deutschen Bedienungsanleitung in ausgedruckter Form stellt keine unlautere und damit wettbewerbswidrige Handlung dar, sofern der Kamera eine solche Anleitung auf einem festen Datenträger wie einer CD-ROM beigefügt ist. Zwar erwächst bei Produkten, welche zur Verwendung oder Instandhaltung die Einhaltung bestimmter Regeln erfordern, nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. Abs. 4 ProdSG die grundsätzliche Pflicht zum Schutz des Verbrauchers eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern, ein entsprechendes Formerfordernis lässt sich hieraus jedoch nicht herleiten.

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26. Januar 2016

Außerordentliche Kündigung – Herstellung von Raubkopien am Arbeitsplatz

CD mit schwarzer Edding-Aufschrift "Raubkopie"
Urteil des BAG vom 16.07.2015, Az.: 2 AZR 85/15

Das unerlaubte Anfertigen von digitalen Kopien am Arbeitsplatz stellt einen wichtigen Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB zur außerordentlichen Kündigung dar. Die Nutzung von dienstlichen Ressourcen zur Herstellung unerlaubter privater Raubkopien begründet die außerordentliche Kündigung unabhängig davon, ob diese während der Arbeitszeit angefertigt wurden und daher eine Straftat vorliegt und ob dies in Allein- oder Mittäterschaft geschah. Weiterhin stellt die Erlaubnis des Arbeitgebers, den dienstlichen PC auch privat nutzen zu dürfen keine Genehmigung zur Herstellung von unerlaubten Kopien dar.

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08. Juni 2015

Ein Wettbewerbsverstoß ist nicht automatisch eine unerlaubte Handlung

§ 823 Schadensersatzpflicht im Gesetzestext auf dem ein Kuli liegt
Urteil des LG Limburg vom 21.11.2014, Az.: 5 O 18/14

Wettbewerbswidriges Verhalten stellt nicht immer automatisch eine unerlaubte Handlung im Sinne des § 823 BGB dar. Der Grund dafür ist, dass die UWG-Regelungen – bis auf einzelne Ausnahmen – grundsätzlich keine Schutzgesetze sind. Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz der Allgemeinheit an unverfälschtem Wettbewerb und dem allgemeinen Schutz der Verbraucher. Die Normen hätten nicht primär den besonderen Schutz des einzelnen Mitbewerbers zum Zweck.

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05. September 2013

Kein „fliegender Gerichtsstand“ bei Filesharing

Beschluss des AG Köln vom 01.08.2013, Az.: 137 C 99/13 Die Installation eines Filesharing-Programms durch einen Internet-Nutzer erfolgt regelmäßig nicht mit der Absicht, Dritten das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Daten in einer konkreten anderen Stadt als der des Nutzers zu ermöglichen. Allein das billigende in Kauf nehmen einer deutschlandweiten Verbreitung reicht für die Anwendung des sog. „fliegenden Gerichtsstandes“ nicht aus. Gerichtsstand ist hierbei vielmehr der Bezirk, an dem die unerlaubte Handlung durch den Internet-Nutzer stattfand.
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23. Mai 2011

Rechtswegeröffnung zu den Arbeitsgerichten bei unerlaubter Handlung und Nicht-Arbeitnehmern

Beschluss des LAG Schleswig-Holstein vom 16.12.2009, Az.: 2 Ta 140/09

Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für unerlaubte Handlungen ist gegeben, sofern diese mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen, also in einem Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen. Bei sog. Nicht-Arbeitnehmer ist der Rechtsweg für Zusammenhangsklagen zu den Arbeitsgerichten nach § 2 Abs. 3 ArbGG eröffnet. § 13 UWG und § 2 Abs. 3 ArbGG stehen insoweit für die Annahme von Zusammenhangsklagen nicht entgegen.
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