Inhalte mit dem Schlagwort „ungerechtfertigte Bereicherung“

25. Februar 2016

Zum Sonderkündigungsrecht eines TK-Vertrags bei Umzug an anderen Ort

Möbelpacker tragen sofa aus einem Lieferwagen, Umzug
Urteil des AG Köln vom 25.01.2016, Az.: 142 C 408/15

Kündigt ein Verbraucher seinen Telekommunikationsvertrag und stützt seine Kündigung dabei auf das Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs an einen anderen Ort, an dem die Telekommunikationsleistungen des Vertragspartners nicht angeboten werden gem. § 46 Abs. 8 Satz 3 TKG, so wird die Kündigung frühestens dann wirksam, wenn der Umzug tatsächlich erfolgt ist.

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11. März 2015

Deinstallation von Software stellt nicht Quasi-Rückgabe einer Mietsache dar

Aneinandergereihte Würfel mit der Aufschrift "Software", die auf einer Tastatur liegen.
Beschluss des OLG Köln vom 24.11.2014, Az.: 19 U 17/14

Die temporäre Überlassung der Nutzungsmöglichkeit einer Software im Wege einer reinen Lizensierung, ohne dass bestimmungsgemäß Zugriff auf einen fremden Server besteht, kann mangels Sachqualität des Vertragsgenstandes keinen mietvertraglichen Charakter haben. Ein Rückgriff auf mietvertragliche Vorschriften kommt mangels vergleichbarer Interessenlage und Regelungslücke nicht in Betracht. Auch die vollständige und fristgerechte Deinstallation der Software (als Quasi-Rückgabe) sowie die im Falle ihres Unterlassens mietvertraglichen Rechtsfolgen einer Vertragsverlängerung oder zumindest Entschädigungspflicht scheiden aus; vielmehr läuft das Nutzungsrecht an der Software nach dem Lizenzzeitraum einfach aus.

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03. Januar 2011

Lizenzgebühr für Musik auf dem Stadtfest

Urteil des LG Köln vom 27.12.2010, Az.: 28 S 12/08 Wird auf einem Stadtfest Musik ohne Einholung einer GEMA-Lizenz öffentlich zu Gehör gebracht, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Ersatzanspruch bestimmt sich nach dem einschlägigen GEMA-Tarif, dessen Höhe von der Größe des Veranstaltungsraumes abhängt. Bei einem Stadtfest ist dieser Raum nicht nur der bühnennahe Bereich sondern der gesamte Veranstaltungsplatz, hier also das gesamte Stadtfest.
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05. Oktober 2010

Fiktive Lizenzgebühr bei Werbung mit Promifoto

Urteil des HansOLG Hamburg vom 10.08.2010, Az.: 7 U 130/09

Wird ein Paparazzibild ohne Kenntnis des fotografierten Promis zu Werbezwecken verwendet, hat dieser einen Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr. Denn der Verlag erlangt durch die Verwendung zur Werbung einen vermögenswerten Vorteil, indem der Prominente unentgeltlich als Werbeträger missbraucht wird.
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25. November 2009

Kohärenz von Phishing und ungerechtfertigter Bereicherung

Urteil des KG Berlin vom 15.10.2009, Az.: 8 U 26/09

Wird beispielsweise ein Geldbetrag, der mit Hilfe von Online-Banking durch Phishing erlangt wurde, auf das Konto eines unwissenden Dritten überwiesen, muss der Dritte das Erlangte nach den Regeln der ungerechtferitgen Bereichung, §§ 812 ff. BGB, an die Bank des Geschädigten herausgeben. Ist der Dritte aber gem. § 818 Abs.3 BGB entreichert und hat keinen Vermögensvorteil mehr, hat das Kreditinsititut keinen Anspruch auf Rückzahlung. Allerdings gibt es zu den zivilrechtlichen Folgen des Phishings bislang nur wenig obergerichtliche und keine höchsrichterliche Rechtsprechung, obwohl dieses Problem des Öfteren auftritt.
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