Marke „Kapitalunion“ für Werbe- und Baudienstleistungen eintragungsfähig
Beschluss des BPatG vom 13.04.2010, Az.: 33 W (pat) 105/08
Die Begriffskombination "Kapitalunion" weist die für den Verkehr erforderliche Unterscheidungskraft auf und kann daher im Bereich der Werbe- und Baudienstleistungen als Marke eingetragen werden. Der Verkehr muss Überlegungen zum Sinn des angemeldeten Markenworts in Bezug auf die Dienstleistungen anstellen und gelangt dabei nicht zu einer eindeutigen, insbesondere beschreibenden Bedeutung. In Bezug auf weitere finanz-, versicherungs- und immobilienbezogene Dienstleistungen wurde die Anmeldung dagegen zurückgenommen.
WeiterlesenDie Begriffskombination "Kapitalunion" weist die für den Verkehr erforderliche Unterscheidungskraft auf und kann daher im Bereich der Werbe- und Baudienstleistungen als Marke eingetragen werden. Der Verkehr muss Überlegungen zum Sinn des angemeldeten Markenworts in Bezug auf die Dienstleistungen anstellen und gelangt dabei nicht zu einer eindeutigen, insbesondere beschreibenden Bedeutung. In Bezug auf weitere finanz-, versicherungs- und immobilienbezogene Dienstleistungen wurde die Anmeldung dagegen zurückgenommen.