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17. November 2016

Begriff „Universum“ nicht gleichbedeutend mit „universal“ und daher nicht freihaltebedürftig

weißes Warenzeichen vor rotem Hintergrund.
Beschluss des BPatG vom 13.09.2016, Az.: 25 W (pat) 87/14

Der Begriff "Universum" ist nicht freihaltebedürftig. Er leitet sich zwar vom lateinischen Wort universus ("ganz", "allgemein", "sämtlich") ab, bedeutet im deutschen Sprachgebrauch aber "Kosmos" oder "Weltall". Wörter toter Sprachen, zu denen auch Latein zählt, sind nach ständiger Rechtsprechung ohnehin nicht geeignet, Produkte unmittelbar zu beschreiben und eine Freihaltebedürftigkeit zu begründen, es sei denn, sie sind in den deutschen Sprachgebrauch eingegangen oder gehören auf dem entsprechenden Sachgebiet zur Fachsprache. Im Übrigen ist "Universum" auch nicht gleichbedeutend mit "universal".

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