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03. September 2014

Kein Anspruch des Betriebsrats auf separaten Telefon- und Internetanschluss

Beschluss des LAG Niedersachsen vom 30.07.2014, Az.: 16 TaBV 92/13

Einem vom Betriebsrat verlangten uneingeschränkten und separaten Internetzugang, sowie einem separaten Telefonanschluss, stehen die Interessen des Arbeitgebers entgegen, Sicherheitslücken zu vermeiden und den Zugriff auf Seiten mit strafbarem oder sittenwidrigem Inhalt zu unterbinden. Die Freistellung benötigter Seiten und ein unkontrollierter Emailverkehr oder Telefonanschluss können vielmehr durch entsprechende Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber erreicht werden. 

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