Inhalte mit dem Schlagwort „unleserlich“

18. Februar 2011

Fundstellenangabe muss weiterhin lesbar sein

Beschluss des KG Berlin vom 11.02.2011, Az.: 5 W 17/11 Das KG Berlin hält an seiner bisherigen Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Lesbarkeit von Fundstellenangaben bei der Werbung mit Testergebnissen fest. So sind auch weiterhin unleserliche Angaben genauso wie fehlende Angaben zu behandeln. Hierbei ist auf die Sehfähigkeit eines durchschnittlichen Lesers abzustellen. Nicht mehr lesbar ist im Allgemeinen eine Schriftgröße von weniger als sechs Punkten, hiervon können sich beim Vorliegen besonderer Umstände aber Abweichungen ergeben.
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06. Mai 2009

Unleserliche Fußnoten in der Werbung

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 31.03.2009, Az.: 11 U 2/09 (Kart)

Wird in einer Werbeanzeige neben den blickfangmäßig herausgestellten Vorteilen zwar auf bestehende Einschränkungen in einer Fußnote hingewiesen, so übersieht der Verbraucher doch leicht den ergänzenden Teil. Dies gilt insbesondere dann, wenn wegen der geringen Schriftgröße und schwacher Konturen eine gesteigerte Aufmerksamkeit für das anstrengende Lesen aufgebracht werden muss. Ein unleserlicher Fußnotentext verstößt damit gegen das Verbot  der irreführenden Werbung.

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