Behauptungen in ZDF-Satiresendung müssen zur Erfassung des Aussagegehalts im Gesamtzusammenhang beurteilt werden
Der BGH hat entschieden, dass die Behauptungen in der ZDF-Satiresendung „Die Anstalt“ über den Mitherausgeber und den Redakteur der Wochenzeitschrift „DIE ZEIT“ zulässig waren. Die Angaben, die über die Journalisten gemacht worden waren, sind keine unwahren Tatsachenbehauptungen. In einem satirischen Fernsehbeitrag muss beachtet werden, welche Botschaft bei einem unvoreingenommenen und verständigen Zuschauer angesichts der Vielzahl der auf einen Moment konzentrierten Eindrücke ankommt.