Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassungsanspruch“

05. Februar 2016

Gleicher Streitwert für Inanspruchnahme von GmbH und Geschäftsführer

rotes Paragrafenzeichen auf einem Bündel 100€ Scheine, Streitwert
Beschluss des OLG Hamm vom 01.12.2015, Az.: 4 W 97/14

Der Streitwert eines Unterlassungsanspruchs wegen eines Wettbewerbsverstoßes einer GmbH ist auch hinsichtlich der Geltendmachung gegenüber dem Geschäftsführer anzusetzen. Bei gleichzeitiger Inanspruchnahme sowohl der juristischen Person als auch deren gesetzlichen Vertreter für den Verstoß setzt sich der Streitwert daher aus der Summe der jeweiligen Einzelwerte des Unterlassungsanspruchs zusammen. Eine Reduzierung des Streitwertes bei der persönlichen Haftung des Geschäftsführers ist nicht vorzunehmen, da diese nunmehr nach der Rechtsprechung des BGH besondere Umstände erfordert. Dies gilt auch dann, wenn der Gegenstand des Rechtsstreits eine negative Feststellungsklage ist, wobei der Streitwert einer negativen Feststellungsklage im Gegensatz zur Leistungsklage ebenfalls nicht zu reduzieren ist.

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02. Februar 2016

Für Rotbuschtee darf nicht mit Aussage „Vitamine GESUND“ geworben werden

Tee mit Zimt
Urteil des KG Berlin vom 27.11.2015, Az.: 5 U 96/14

Werbung für einen Rotbuschtee mit der Aussage „Vitamine GESUND“ ist wettbewerbswidrig, da es sich bei dem Begriff „gesund“ um eine unspezifische, gesundheitsbezogene Angabe i. S. d. Art. 10 Abs. 3 HCVO handelt. Die Werbeaussage suggeriert einen Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel und der Verbesserung des Gesundheitszustands, ohne konkrete Wirkungen für bestimmte Körperfunktionen zu nennen, wobei Art. 10 Abs. 3 HCVO entgegen der Annahme des BGH bereits jetzt uneingeschränkt gilt.

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15. Dezember 2015

„Rent a Rentner“ darf nicht als „das Original“ bezeichnet werden

lächelnder Rentner der im Garten den Rasen mäht, Rasenmäher
Urteil des OLG Bremen vom 10.04.2015, Az.: 2 U 132/14

Wird die Vermittlung von Dienstleistungen von Rentnerinnen und Rentnern als „das Original“ oder als „die weltweit erste Online-Plattform – und damit das Original – auf der man als Rentnerin und Rentner seine Dienste anbieten und sich mieten lassen kann“ beworben, so erwecken diese Aussagen den Eindruck, die Geschäftsidee sei von der Werbenden entworfen worden und vergleichbare Anbieter lediglich „Nachahmer“. Existieren allerdings derartige Vermittlungsplattformen, die es bereits vor der Geschäftstätigkeit des Werbenden gegeben hat, so stellt dies eine unlautere Werbung und eine Irreführung dar.

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14. Dezember 2015

Zum Verbot der Zuweisung von Verschreibungen auch bei Applikationsarzneimitteln

Hand eines Arztes übergibt ein Rezept an den Patienten
Urteil des BGH vom 18.06.2015, Az.: I ZR 26/14

a) Eine Verurteilung zur Unterlassung ist von Amts wegen aufzuheben, wenn ein im Unterlassungsantrag enthaltenes Merkmal der zu verbietenden Hand-lung im Urteilsausspruch fehlt und das vom Gericht ausgesprochene Unter-lassungsgebot daher weiter reicht als der Unterlassungsantrag.

b) Die Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 1 Fall 3 ApoG ist grundsätzlich auch bei Arzneimitteln zu beachten, die in der Arztpraxis am Patienten angewen¬det werden sollen (sogenannten Applikationsarzneimitteln) und daher zum Zeitpunkt der in Aussicht genommenen Behandlung in der Arztpraxis vor-handen sein müssen, sowie speziell bei Medikamenten, die für die Erstein-stellung und Ersteinweisung von Hepatitis-C-Patienten benötigt werden.

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23. November 2015

Abmahnwelle kann rechtsmissbräuchlich sein

Briefkasten mit einem Stapel Briefe
Urteil des OLG Hamm vom 15.09.2015, Az.: 4 U 105/15

Die Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs ist gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 UWG unzulässig, wenn sie rechtsmissbräuchlich ist, wenn also die Geltendmachung vorrangig sachfremden Zielen (hier: Gebührenerzielungsinteressen) dient. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Kostenrisiko, das mit der Abmahntätigkeit verbunden ist, in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis mehr zur wirtschaftlichen Betätigung der Abmahnenden steht.

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08. Oktober 2015

Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Medikamente

Auf Wunde wird Plaster geklebt
Urteil des LG Hamburg vom 25.06.2015, Az.: 327 O 374/14

Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln – im vorliegenden Fall ein Demenz-Pflaster – genügen die Übereinstimmungen der Produktgestaltung nicht für die Annahme einer unmittelbaren Herkunftstäuschung. Allein schon deshalb, da das Produkt weder vom Arzt noch durch den Patienten nach optischen Kriterien gewählt wird. Bei einem verschreibungspflichtigen Medikament kann durchaus eine wettbewerbsrechtliche Eigenart gegeben sein, wobei an die Herkunftstäuschung hohe Anforderungen zu stellen sind.

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07. Oktober 2015

Zeichnung auf Hosenetikett kann markenmäßige Benutzung darstellen

Eine mit einer Ziernaht versehene Gesäßtasche einer Jeanshose
Urteil des LG Hamburg vom 30.06.2015, Az.: 416 HKO 186/14

Versieht eine Herstellerin die von ihr vertriebenen Jeanshosen mit einem Hangtag, auf dem eine stilisierte Hose abgebildet ist, deren Gesäßtaschen mit einer Ziernaht in Form einer nach unten zeigenden Doppelschwinge versehen sind und ist diese besondere Gestaltung der Ziernaht als Marke eines anderen Unternehmens geschützt, so steht dem Inhaber der Marke ein Unterlassungsanspruch zu. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Ziernaht aufgrund eigentümlicher Gestaltung oder intensiver Benutzung als selbstständiger Herkunftshinweis fungiert.

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01. Oktober 2015

Cyber-Mobbing unter Kindern auf Facebook

Facebook-Button auf Tastatur
Urteil des LG Memmingen vom 03.02.2015, Az.: 21 O 1761/13

Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts unter Kindern ist zwar nicht uneingeschränkt nach den für Volljährige geltenden Maßstäben zu beurteilen. Allerdings stellt die Erstellung eines Profils unter Verwendung eines unberechtigt benutzten Bildes sowie die Bezeichnung eines Mitschülers als „Fat-Opfer“, die massive Beschimpfung dessen und die Unterstellung, er vergewaltige Kinder, eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar, die einen Unterlassungsanspruch gewährt.

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31. August 2015

Unwahre Online-Berichterstattung über Abmahnungen wettbewerbswidrig

Person hat Karton auf dem Kopf, auf dem sich ein Fragezeichen und ein Ausrufezeichen befindet.
Beschluss des HansOLG vom 05.06.2014, Az.: 3 W 64/14

Online-Berichterstattungen über Abmahnungen können ein wettbewerbswidriges Verhalten darstellen, wenn sie unwahre Tatsachen enthalten. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn in dem Bericht ein falscher Rechteinhaber angeführt wird. Unerheblich ist hierbei, dass keine namentliche Nennung des Rechteinhaber erfolgt, wenn dieser durch andere Umstände, wie etwa der Warenbezeichnung, für die angesprochenen Verkehrskreise mittelbar erkennbar ist.

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19. August 2015

Werbespruch: „Kein Netz ist keine Ausrede mehr“ ist nicht irreführend

Mann mit Megafon macht Werbung
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 16.06.2015, Az.: 6 U 26/15

Der Werbeslogan „Kein Netz ist keine Ausrede mehr“ vermittelt einem Durchschnittsverbraucher, dem hier angesprochenen Verkehrskreis nicht den Eindruck der Annahme eines technischen Durchbruchs der genannten Art. Diesem Werbespruch ist lediglich eine Netzabdeckung auf dem derzeit höchsten technischen Standard zu entnehmen. Es wird keine bundesweite Netzabdeckung vorgespiegelt, womit die Werbung nicht irreführend ist.

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