Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassungsanspruch“

16. Juli 2015

Widerrufsbelehrungshinweis „vor“ Vertragsschluss

silberne Tastatur mit weißen Tasten und einer grünen, auf der eIn Einkaufskorb abgebildet ist
Urteil des OLG Köln vom 08.05.2015, Az.: 6 U 137/14

Der Hinweis auf eine Widerrufsbelehrung ist nicht unzureichend gegenüber einem Verbraucher erteilt worden, wenn er sich räumlich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Schaltfläche durch deren Betätigung der Verbraucher seine vertragliche Erklärung abgibt, befindet. Ein trennendes Element zwischen der „Jetzt kaufen“-Schaltfläche und dem Verweis auf die Widerrufsbelehrung ist demnach unschädlich. Dass der Verweis mit der Widerrufsbelehrung „vor“ der Vertragserklärung erfolgen muss ist primär im zeitlichen Sinne zu verstehen.

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06. Juli 2015

Anwendungsbeobachtung als Werbemaßnahme für ein Arzneimittel

Zwei Personen sind in einem Labor. Vor ihnen steht eine blaue und eine rote Flüssigkeit.
Urteil des OLG Hamburg vom 29.01.2015, Az.: 3 U 81/14

Bei der Beurteilung einer Werbemaßnahme ist auf das Verkehrsverständnis eines durchschnittlich informierten, vernünftigen Adressaten abzustellen, an die sich die Werbung richtet. Hier kann auch der Fachkreis der Adressaten maßgeblich sein. Allerdings ist eine Werbung für ein Arzneimittel mit Ergebnissen einer Anwendungsbeobachtung und Sternchenhinweis irreführend, wenn es sich hierbei nicht um eine klinische Studie oder wissenschaftliche Erkenntnis handelt.

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06. Juli 2015

Zum Schutz eines eingetragenen farbigen Stoffmusters

Gummistiefel mit Sonnenblumenmuster liegen auf dem Boden
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 12.05.2015, Az.: 11 U 104/14

Vertreibt ein Unternehmen Schuhe mit dem Stoffmuster eines anderen Unternehmens, welches auf einer deutlich früheren Produktionsstufe tätig ist, so ist zunächst fraglich, ob zwischen diesen Unternehmen ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht. Zweifelhaft ist ferner, ob das streitgegenständliche Stoffmuster hinreichende Individualität aufweist, um eine wettbewerbliche Eigenart zu begründen. Schließlich kann die Verwendung abweichender Farben und die konkrete Verarbeitung des Stoffes zur Entstehung eines neuen Gesamteindrucks führen und damit der Verletzung eines eingetragenen Geschmacksmusters entgegenstehen.

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23. Juni 2015 Top-Urteil

Google muss Suchergebnis mit Unternehmenspersönlichkeitsrechtsverletzung löschen

Ein Internetfeld für die Sucheingabe, das ein Finger berührt. Der Hintergrund ist blau
Beschluss des OLG München vom 27.04.2015, Az.: 18 W 591/15

Ergebnisse einer Suchmaschine, bei deren Inhalt es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt, die geeignet sind das Ansehen eines Unternehmens in der Öffentlichkeit zu schädigen, müssen vom Betreiber der Suchmaschine aus der Ergebnis-Liste entfernt werden.

Konkret ging es um einen Blog-Eintrag, dessen Inhalt beim Durchschnittsleser den Eindruck erweckt, die Staatsanwaltschaft ermittle wegen Betrugs gegen das im Zusammenhang genannte Unternehmen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um Ermittlungen wegen Kapitalanlagebetrugs, was - so das Oberlandesgericht - einen erheblichen Unterschied darstelle. Damit sieht das Gericht das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Unternehmens verletzt und der entsprechende Beitrag ist zu entfernen.

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11. Juni 2015

Zur Zulässigkeit einer Rezeptsammelstelle im Eingangsbereich eines Supermarktes

Rezept auf weißem Untergrund
Urteil des OLG Hamm vom 12.05.2015, Az.: 4 U 53/15

Betreibt eine Apotheke eine Einrichtung zum Sammeln von Verschreibungen, so handelt es sich bei dieser Einrichtung um eine Rezeptsammelstelle und nicht um eine sogenannte „Pick-Up-Stelle“, die sich vielmehr dadurch auszeichnet, dass dort Medikamente lediglich abgeholt werden können. Das Betreiben einer Rezeptsammelstelle ist nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die bestellten Medikamente nicht versandt werden, sondern vom Kunden entweder abgeholt werden können oder sonst von einem Boten ausgeliefert werden.

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08. Juni 2015

Amazon haftet für Verstöße wegen fehlender Textilkennzeichnungen und fehlender Grundpreisangaben

Wäscheetikett mit Wasch- und Pflegeanleitungen
Urteil des LG Köln vom 06.11.2014, Az.: 31 O 315/13

Erfolgt die Bewerbung von Produkten über die Internetplattform „Amazon“ ohne nach der Textilkennzeichnungsverordnung erforderliche Angaben über die Textilzusammensetzung bei Kleidungsstücken oder werden Haushaltsartikel angeboten, bei denen neben dem Gesamtpreis der Grundpreis fehlt, so ist in einem derartigen Angebot jeweils ein Rechtsverstoß zu sehen für den der Anbieter - hier Amazon selbst - haftet.

Eine Ausnahme liegt auch nicht bei einem vermeintlichen „Ausreißer“-Angebot vor, wenn zum einen nicht nur ein Produkt mit einem solchen Verstoß gefunden wurde und zum anderen keinerlei entsprechende Angaben gemacht werden, die eine „Ausreißer“-Stellung begründen würden.

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26. Mai 2015

Zur Rechtsmissbräuchlichkeit von Mehrfachabmahnungen

Briefstapel mit dem Wort "Abmahnung" im Fesnter
Urteil des LG Düsseldorf vom 11.03.2015, Az.: 12 O 461/14

Mehrere Abmahnungen innerhalb eines kurzen Zeitraumes (hier: sieben Abmahnungen in einem Zeitraum von drei Tagen) können rechtsmissbräuchlich im Sinn des § 8 UWG sein. Indiz dafür ist zum einen, wenn gleich gelagerte Rechtsverstöße vorliegen, die zu vergleichbaren Konsequenzen führen würden und mit der ersten Abmahnung bereits alle erforderlichen Verletzungstatbestände gegeben sind. Zum anderen, wenn für diese Abmahnungen gesondert Gebühren geltend gemacht werden. Folglich fehlt es am Rechtschutzbedürfnis für die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs, da sich der Gläubiger von sachfremden Motiven leiten lässt.

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22. Mai 2015

Bezeichnung „Kompetenzcenter“ für Fremd-Produkte kann unzulässig sein

Feinmechanik-Maschine mit Metallspänen
Urteil des OLG Köln vom 04.07.2014, Az.: 6 U 21/14

Wirbt ein Unternehmen mit der Bezeichnung „Kompetenzcenter“ für namentlich genannte Produkte eines Dritten, so kann diese Werbung den Eindruck erwecken, zwischen dem Werbenden und dem Dritten bestehe eine besondere Beziehung. Besteht eine solche tatsächlich jedoch nicht, so ist die Werbung unzulässig. Wird im Rahmen dieser Werbung auf eine 20-jährige Berufserfahrung der Kollegen im Umgang mit den Produkten verwiesen, so ist auch diese Aussage irreführend, wenn die Mitarbeiter hinsichtlich dieser Produkte tatsächlich nicht über eine entsprechend lange Berufserfahrung verfügen.

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18. Mai 2015

Arzneimittelwerbung mit nicht zugelassener Indikation unzulässig

Arzneimittel und Tabletten in Blistern aufeinandergestapelt
Urteil des LG Bielefeld vom 28.01.2015, Az.: 16 O 2/15

Ein Verstoß gegen § 3a S. 2 HWK ist gegeben, wenn ein nicht von der Zulassung erfasstes Anwendungsgebiet explizit genannt wird oder wenn der Anwendungsbereich eines Arzneimittels mit einem Oberbegriff bezeichnet wird, zu dem neben dem Anwendungsgebiet, für welches das Mittel zugelassen ist, auch ein Anwendungsgebiet gehört, für das es an einer Zulassung fehlt. Dies gilt auch dann, wenn sich die fehlende Zulassung aus dem Zusammenhang ergibt. Für das Verständnis der Werbung ist nicht maßgeblich darauf abzustellen, dass die Anwendungsgebiete in dem Werbeträger als Pflichtangaben abgedruckt sind. Diese Pflichtangaben sind grundsätzlich ungeeignet, etwaige Fehlvorstellungen im Rahmen des § 3 a HWG zu korrigieren. Ein entsprechender Hinweis auf die eingeschränkte Zulassung des Medikamentes im Kleindruck der Werbeanzeige ändert dabei nichts an der Unzulässigkeit.

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