Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassungsanspruch“

14. Juni 2022

Zweizeilige E-Mail Werbungen gelten bereits als rechtswidriger Spam

Eine E-Mail-Werbung vor einem weißen Hintergrund
Urteil des KG Berlin vom 15.09.2021, Az.: 5 U 35/20

Die Frage, ob ein kurzer Footer am Ende einer ansonsten rechtmäßigen E-Mail unzulässig ist, bejahte das Gericht. Grund für diese Entscheidung war der zweizeilige Zusatz zu einer sonst sachgemäßen E-Mail mit dem Inhalt: "XXXXX. Organisiert, denkt mit, erledigt. Nutzen Sie www.XXXXX.de". Das Gericht lies diesen Zusatz bereits ausreichen, um die komplette E-Mail als tatbestandliche Werbung einzuordnen. Handelt es sich um eine werbliche E-Mail, darf diese jedoch nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers versendet werden, um nicht als abmahnbarer, rechtswidriger Spam zu gelten.

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28. April 2022

Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung

Richterin schlägt mit Richterhammer auf den Tisch
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.02.2022, Az.: 16 U 87/21

Bei der Frage, ob eine Aussage als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung zu bewerten ist, kommt es auf den objektiven Gehalt der Aussage im Gesamtkontext an. Im konkreten Fall ging es um die Deutung bzw. Wiedergabe eines Gedichts. Die Klägerin, die das Gedicht ursprünglich in den sozialen Medien geteilt hatte, fühlte sich durch eine Äußerung der Beklagten, die diese in Bezug auf das Gedicht getätigt hatte, in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Das OLG Frankfurt am Main stellte jedoch klar, dass sich die Aussage der Beklagten als Deutung des Gedichts und damit als Meinungsäußerung darstellt, weshalb der Klägerin ein Unterlassungsanspruch nicht zustehe.

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01. April 2022

Unrechtmäßige Wort- und Bildberichterstattung im Dieselskandal bestätigt

Automechaniker beim Begutachten einer Autoabgasanlage
Urteil des BGH vom 16.11.2021, Az.: VI ZR 1241/20

Der BGH musste in letzter Instanz über die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und eine Unterlassungsklage des ehemaligen Leiters der Motorentwicklung bei der Audi AG gegenüber der Herausgeberin der Internetseite des Spiegels entscheiden. Die Beklagte veröffentlichte 2017 einen Artikel über die strafrechtliche Verfolgung des Klägers im Zusammenhang mit dem Dieselskandal, ohne dessen Statement einzuholen. Außerdem beinhaltete der Artikel ein unzensiertes Foto des Klägers. Der Kläger macht daraufhin einen Unterlassungsanspruch gegen die Verwendung seines Fotos in Verbindung mit der unzulässigen Berichterstattung geltend und einen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Die Beklagte argumentiert dagegen, es handele sich um eine zulässige Verdachtsberichterstattung. Hierfür hätte die Klägerin allerdings die Stellungnahme des Klägers einholen müssen, was nicht geschehen ist. Die Revision der Beklagten wird zurückgewiesen.

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20. Dezember 2021

Check24 muss deutlich auf eingeschränkte Marktauswahl bei Versicherungsvergleich hinweisen

Preisvergleich / Münzenstapel mit Würfeln
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 06.05.2021, Az.: 2-03 O 347/19

Das Vergleichsportal Check24 muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass sein Vergleich von Haftpflichtversicherungen auf einer stark eingeschränkten Marktauswahl beruht. Ein Versicherungsmakler muss grundsätzlich sämtliche Versicherer, bei denen das Risiko des Versicherungsnehmers untergebracht werden kann, in seine Analyse mit einbeziehen. Will der Makler bestimmte Versicherer, beispielsweise solche, von denen er keine Courtagezahlung erwarten kann, von einer Vergleichsübersicht ausschließen, muss er seine Beratungsgrundlage nach § 60 Abs. 1 S. 2 VVG entsprechend reduzieren und dies dem Versicherungsnehmer ausdrücklich mitteilen. Ein Versicherungsinteressent erwarte bei der Nutzung eines Vergleichsportals eine tendenziell vollständige Einbeziehung der am Markt befindlichen Produkte. Nur so sei eine individuelle und ausgewogene Marktuntersuchung und Abwägung der Angebote durch den Verbraucher möglich.

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07. Dezember 2021

Webseitenbetreiber haftet für falsch vorgenommene Einstellungen der Cookies durch beauftragten Dienstleister

Illustration eines Laptops, auf dem Cookie-Einwilligung abgefragt wird
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 19.10.2021, Az.: 3-06 O 24/21

Es ist wettbewerbswidrig, wenn nicht notwendige Cookies ohne Einwilligung des Besucher ist der Webseite gespeichert werden. Unter anderem wird der Besucher der Webseite über wesentliche Merkmale der Nutzung der Website getäuscht, da diese aufgrund ihres Klicks auf das Kästchen „Notwendig“ und „Einstellungen speichern“ angenommen haben, dass keine optionalen Cookies aktiviert sind und diese nicht gespeichert werden. In dieser Annahme wurden die Nutzer jedoch getäuscht. Es entlastet den Betreiber der Webseite nicht, wenn beauftragte Dritte diesen Fehler begangen haben.

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06. Dezember 2021

Streit um Kohl-Protokolle: Witwe des Altkanzlers bekommt keine Millionenentschädigung

aufgeschlagenes Buch mit Euro-Symbol
Pressemitteilung Nr. 218/2021 des BGH zu den Urteilen vom 29.11.2021, Az.: VI ZR 248/18, VI ZR 258/18

Die Witwe des Altkanzlers Helmut Kohl erhält keine Entschädigung in Millionenhöhe für die Veröffentlichung des Buches „Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle“. Das Buch enthält eine Vielzahl angeblicher Äußerungen des vormaligen Klägers Helmut Kohl, die nach Aussage der Beklagten bei Gesprächen zur Erstellung von Kohls Memoiren gefallen sind. Der vormalige Kläger hatte eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch diese Passagen des Buches geltend gemacht und deshalb die Unterlassung der Verbreitung der Passagen sowie die Zahlung einer Geldentschädigung von mindestens 5 Mio. € gefordert. Die Witwe und Alleinerbin des verstorbenen Altkanzlers führte den Rechtsstreit fort und unterlag nun vor dem BGH, da ein Geldentschädigungsanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich nicht vererblich und deshalb jedenfalls mit dem Tod des vormaligen Klägers untergegangen ist.

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05. Oktober 2021

Irreführende Bewerbung eines Produkts als Medizinprodukt? – Bindungswirkung von Bescheiden des BfAM

Medikamente in einer Apotheke
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 08.07.2021, Az.: 6 U 126/20

Ein Bescheid seitens Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), in welchem festgestellt wird, dass ein Produkt kein zulassungspflichtiges Arzneimittel darstellt, hat bindende Wirkung auch für die Zivilgerichte. Grund hierfür sei nach Ansicht des Gerichts, dass der Bescheid des BfArM, der einen Verwaltungsakt darstelle, Tatbestandswirkung entfalte. Ein solches Produkt darf daher als Medizinprodukt beworben werden und zwar unabhängig von der Frage, ob der Verwaltungsakt inhaltlich rechtmäßig ergangen ist.

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14. September 2021

Vertragsdokumentengenerator zulässig: kein Verstoß gegen RDG

Laptop mit Abbidung eines Buchs und eines Dokuments mit einer Hand, die darauf schreibt
Pressemitteilung Nr. 171/2021 des BGH zum Urteil vom 09.09.2021, Az.: I ZR 113/20

Der BGH hat entschieden, dass der digitale Vertragsdokumentengenerator eines juristischen Verlags keine Rechtsdienstleistung darstellt und mithin zulässig ist. Die Tätigkeit des Verlags bestehe in der Bereitstellung der Software, die anhand standardisierter Vertragsklauseln und typischen Sachverhalten Rechtsdokumente erstellt. Hierbei werde sie jedoch nicht in einem konkreten Fall eines Anwenders tätig. Darüber hinaus könne der Nutzer erkennen, dass die Software nicht zur rechtlichen Prüfung seines Falls diene.

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14. September 2021 Top-Urteil

Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Betrieb eines ehrverletzenden Blogs

Person sitzt vor Laptop, auf dem ein Blog geöffnet ist
Urteil des BGH vom 29.06.2021, Az.: VI ZR 52/18

Richtet sich ein Blog mit ehrverletzenden Aussagen hauptsächlich gegen eine Person und wird der Blog zur Erpressung dieser Person eingesetzt, so kann der Betroffene die Untersagung des Weiterbetriebs des Blogs verlangen. Dieser Unterlassungsanspruch ergibt sich aus einer rechtswidrigen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die Abwägung des durch Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK gewährleisten Interesses des Betroffenen am Schutz seiner Ehre mit dem in Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK verankerten Recht des Blogbetreibers auf Meinungsfreiheit fällt vorliegend zugunsten der berechtigten Interessen des Klägers aus, da der Betrieb des Blogs auch als Nötigungsmittel für eine versuchte Erpressung zum Nachteil des Klägers dient.

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25. August 2021 Top-Urteil

Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen YouTube wegen verspäteter Freischaltung eines zu Unrecht gesperrten Videos verhängt

Videolöschung
Beschluss des OLG Dresden vom 29.06.2021, Az.: 4 W 396/21

Gegen Google als Muttergesellschaft der Internetplattform YouTube wurde ein Ordnungsgeld über 100.000 EURO wegen der verspäteten Freischaltung eines zu Unrecht gesperrten Videos verhängt. Zuvor war gegen den Videoportalbetreiber eine entsprechende Unterlassungsverfügung ergangen, woraufhin Google das auf der Plattform www.youtube.de zu Unrecht gelöschte Video mit Informationen über das Corona-Virus wochenlang nicht wieder online gestellt hatte. Darin sah das OLG Dresden einen vorsätzlichen und – aufgrund der Zeitdauer – auch schweren Verstoß seitens Google gegen die Unterlassungsverfügung. Bei der Bemessung der Höhe des Ordnungsgelds wurden einerseits die wirtschaftlichen Verhältnisse der Firma Google und andererseits die Tatsache berücksichtigt, dass es sich um einen erstmaligen Verstoß handelte.

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