Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassungsanspruch“

14. Juli 2014

Herstellerangaben sind beim Vertrieb von Kopfhörern zwingend erforderlich

Urteil des OLG Hamm vom 03.04.2014, Az.: 4 U 25/14

Gibt der Vertreiber eines Produktes keinen eindeutig identifizierbaren Hersteller an, so ist darin ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht zu sehen. Dies begründet einen Unterlassungsanspruch, wobei die Wiederholungsgefahr nicht auf Bügelkopfhörer beschränkt ist, sondern hinsichtlich jeglicher Art von Kopfhörern, beispielsweise auch sog. in-ear-Kopfhörer, besteht. Es liegt insoweit eine kerngleiche Verletzungshandlung vor.

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25. Juni 2014

Die Standbodenbeutel-Verpackung des Getränks „Capri-Sonne“ genießt markenrechtlichen Schutz

Urteil des LG Braunschweig vom 20.12.2013, Az.: 22 O 1917/13

Dem Inhaber einer dreidimensionalen Marke (hier: "Capri-Sonne"), die allein aus der Verpackung der Waren besteht, stehen Unterlassungsansprüche wegen Verwendung der geschützten Packungsform durch einen Dritten zu, sofern die Gefahr einer Markenverwechslung besteht. Eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr liegt vor, wenn der geschützten Marke eine hervorgehobene Bekanntheit zukommt und der durchschnittlich aufmerksame Verbraucher bereits allein die benutzte Form mit dieser Marke assoziiert.

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04. Juni 2014 Top-Urteil

BearShare

Sechs Computermäuse, deren Kabel in der Mitte zusammen laufen. Dort steht in rot "P2P". Filesharing
Urteil des BGH vom 08.01.2014, Az.: I ZR 169/12

a) Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht als Störer auf Unterlassung, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenen Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen. Erst wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch hat, muss er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

b) Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde.

c) Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, trägt der Anschlussinhaber eine sekundäre Darlegungslast. Dieser entspricht er dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Insoweit ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 – Sommer unseres Lebens; Urteil vom 15. November 2012 I ZR 74/12, GRUR 2013, 511 = WRP 2013, 799 – Morpheus).

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03. Juni 2014

Beweislast bei unerwünschten Werbewurfsendungen

Urteil des LG Bonn vom 15.01.2014, Az.: 5 S 7/13

Einem Wohnungseigentümer steht ein Unterlassungsanspruch gegen einen Werbenden zu, wenn es trotz eines Aufklebers gegen Werbewurfsendungen auf seinem Briefkasten zum Einwurf von Werbeflyern kommt. Er muss dabei jedoch beweisen können, dass der Werbende der Störer ist und diesem der Einwurf des Werbematerials zuzurechnen ist. Ein einmaliger und räumlich begrenzter Einwurf solchen Materials genügt nicht für die Annahme eines Anscheinsbeweises, dass der Werbende die Postwurfsendung veranlasst hat.

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12. Mai 2014

Automatische Empfangsbestätigungen können unerwünschte E-Mail Werbung darstellen

Urteil des AG Stuttgart-Bad Cannstatt vom 25.04.2014, Az.: 10 C 225/14

Die Zusendung unerwünschter Werbung per E-Mail an Verbraucher stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar und löst einen Unterlassungsanspruch aus. Unter dieses Spam-Verbot fallen dabei auch automatisierte Eingangsbestätigungen für den Erhalt von E-Mails (sog. Autoreplys), sofern diese Werbung enthalten. Dies gilt selbst dann, wenn sich die Werbung lediglich im Abspann der E-Mail befindet, da für einen Verstoß bereits der Versuch ausreicht, ein Produkt oder Leistungen zu bewerben.

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10. April 2014

Abmahnung durch mehrere Mitinhaber eines Patents

Urteil des LG Mannheim vom 26.11.2013, Az.: 2 O 315/12

Der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist derselbe, wenn ein Unterlassungsanspruch aus einem gemeinsamen Patent vorliegt. Macht der Anwalt den Unterlassungsanspruch für die Pateninhaber zusammen geltend, steht ihm die Erhöhungsgebühr nach Ziffer 1008 VV RVG zu, da der Anwalt für zwei Kläger wegen desselben Rechts (aus dem Patent) vorgeht. Diese ist auch erstattungsfähig, wobei insbesondere dabei unbeachtlich ist, dass jeder Patentinhaber seine Rechte grundsätzlich auch alleine im Wege der Prozessstandschaft durchsetzen könnte.

Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz nach § 139 Abs. 2 PatG für die Kosten, die dem Patentinhaber aufgrund der Inanspruchnahme einer falschen Person entstanden sind, da grundsätzlich kein innerer Zusammenhang zwischen der Patentverletzung und der falschen Inanspruchnahme besteht. Dies gilt auch dann, wenn der Patentverletzer selbst für die Möglichkeit der Verwechslung verantwortlich ist.

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09. April 2014

Nachahmung eines Flaschenmodells der Marke MOËT & CHANDON nicht wettbewerbswidrig

Urteil des LG Düsseldorf vom 13.02.2014, Az.: 14c O 112/13 U

Bei der Nachahmung eines Erzeugnisses kann ein lauterkeitsrechtlicher Nachahmungsschutz eingreifen, wenn das nachgeahmte Erzeugnis über wettbewerbliche Eigenart verfügt, eine Nachahmung in Form einer identischen oder nachschaffenden Leistungsübernahme sowie eine Herkunftstäuschung und eine Rufausbeutung vorliegen. Eine Herkunftstäuschung scheidet aber aus, wenn die sich gegenüber stehenden Produkte über unterschiedliche Produktnamen verfügen und auch sonst über die nachgeahmten Elemente hinaus zusätzliche Abweichungen - hier Flaschenform, unterschiedliche Etikettengestaltung und Gestaltung der Manschette der Flasche – vorhanden sind. Auch eine unlautere Rufausbeutung scheidet in diesem Fall aus.

Eine Herkunftstäuschung scheidet aber aus, wenn die sich gegenüber stehenden Produkte über unterschiedliche Produktnamen verfügen und auch sonst über die nachgeahmten Elemente hinaus zusätzliche Abweichungen – hier Flaschenform, unterschiedliche Etikettengestaltung und Gestaltung der Manschette der Flasche – vorhanden sind. Auch eine unlautere Rufausbeutung liegt dann nicht vor, wenn schon eine Herkunftstäuschung auf Grund der unterschiedlichen Produktbezeichnungen sowie der unterschiedlichen Flaschengestaltung nicht in Betracht kommt.

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08. April 2014

Keine unmittelbare Haftung des Betreibers einer Kommunikationsplattform für fremde Inhalte auf seiner Webseite

Beschluss des OLG Stuttgart vom 22.10.2013, Az.: 4 W 78/13

Der Betreiber einer Kommunikationsplattform, auf welcher Mitglieder Blog-Beiträge veröffentlichen, haftet nicht als Täter für urheberrechtsverletzende oder andere absolute Rechte verletzende Inhalte, wenn er lediglich die technische Infrastruktur und den Speicherplatz für einen Blog zur Verfügung stellt und keine redaktionelle Kontrolle durchführt, weil er sich diese Inhalte regelmäßig nicht zu eigen macht.

Auch eine Haftung als Störer kommt in einem solchen Fall nicht unmittelbar in Betracht. Den Betreiber eines Blogs trifft vielmehr eine Prüfungspflicht erst dann, wenn er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. Er wird erst dann zum Störer, wenn er trotz Kenntniserlangung den rechtsverletzenden Inhalt nicht löscht bzw. sperrt.

Haftet der Betreiber einer solchen Kommunikationsplattform demnach weder als Täter noch als Störer kann er sich gegen eine gegen ihn gerichtete Abmahnung mit einer negativen Feststellungsklage unmittelbar zur Wehr setzen.

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01. April 2014

„Tierfreund.de“ – Verletzung der Titelrechte einer bekannten Zeitschrift

Urteil des LG Hamburg vom 07.03.2014, Az.: 315 O 10/12

Die Domain „tierfreund.de“ wird vom allgemeinen Verkehr als Titel einer bekannten Zeitschrift verstanden. Der Zeitschriftenherausgeber kann allerdings nicht die Freigabe der Domain verlangen, sondern hat lediglich einen Unterlassungsanspruch hinsichtlich bestimmter Angebote, da möglich bleiben muss, dass der Inhaber der Domain sie für Inhalte verwenden darf, die keine Verwechslungsgefahr darstellen. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung wegen ungerechtfertigter Schutzrechtsverwarnung, wenn statt eines begründeten Unterlassungs- ein unbegründeter Freigabeanspruch geltend gemacht wird.

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20. März 2014

AGB eines Fitnessstudios

Urteil des LG Koblenz vom 19.12.2013, Az.: 3 O 205/13

Folgende AGB eines Fitnessstudiobetreibers sind unwirksam:

-Eine Sperrung der Mitgliedskarte bei ausbleibenden Zahlungen, insoweit die Klausel die Bedingungen der Sperrung nicht näher beschreibt;

- Der Ausschluss eines außerordentlichen Kündigungsgrundes wegen Schwangerschaft;

- Zustimmung zur Videoberwachung, insoweit nicht hinreichend konkretisiert wird, welche Bereiche von der Videoüberwachung betroffen sind.

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