Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassungsverbot“

03. August 2011

Führung eines ausländischen Doktortitels als „Dr.“ ohne erläuternden Zusatz ist wettbewerbswidrig

Urteil des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 26.05.2011, Az.: 6 U 6/10  Die Verwendung eines im Ausland erworbenen Doktortitels durch einen Steuerberater als „Dr.“ ohne Herkunftszusatz und nicht in der Form in der er verliehen wurde, stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.

Das Schleswig-Holsteinische-Oberlandesgericht verurteilte in seiner Entscheidung einen Steuerberater auf Unterlassung, welcher in der Slowakei die Berufsbezeichnung "dr filozofie" erworben hatte und diese in Deutschland in abgekürzter Form als "Dr." auf seinen Briefbögen neben der Berufsbezeichnung "Steuerberater" nutzte.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a