Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassungsverfügung“

25. August 2021 Top-Urteil

Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen YouTube wegen verspäteter Freischaltung eines zu Unrecht gesperrten Videos verhängt

Videolöschung
Beschluss des OLG Dresden vom 29.06.2021, Az.: 4 W 396/21

Gegen Google als Muttergesellschaft der Internetplattform YouTube wurde ein Ordnungsgeld über 100.000 EURO wegen der verspäteten Freischaltung eines zu Unrecht gesperrten Videos verhängt. Zuvor war gegen den Videoportalbetreiber eine entsprechende Unterlassungsverfügung ergangen, woraufhin Google das auf der Plattform www.youtube.de zu Unrecht gelöschte Video mit Informationen über das Corona-Virus wochenlang nicht wieder online gestellt hatte. Darin sah das OLG Dresden einen vorsätzlichen und – aufgrund der Zeitdauer – auch schweren Verstoß seitens Google gegen die Unterlassungsverfügung. Bei der Bemessung der Höhe des Ordnungsgelds wurden einerseits die wirtschaftlichen Verhältnisse der Firma Google und andererseits die Tatsache berücksichtigt, dass es sich um einen erstmaligen Verstoß handelte.

Weiterlesen mehr Top-Urteile
30. November 2016

Zur Umsetzungszeit eines Verfügungsverbots

Kamera auf Studio gerichtet
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 23.06.2016, Az.: 6 W 60/16

Wird der einem Verfügungsverbot unterfallender TV-Spot noch 1,5 Tage nach Zustellung der einstweiligen Verfügung ausgestrahlt, ist darin keine schuldhafte Zuwiderhandlung zu sehen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Verfügung keine Begründung enthält und der Verbotsumfang vom Empfänger daher erst geprüft und ermittelt werden muss.

Weiterlesen
01. Oktober 2015

Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen

Zeitschriftenstapel
Urteil des LG Münster vom 08.07.2015, Az.: 012 O 187/15

Für einen Unterlassungsanspruch kommt es maßgeblich darauf an, ob es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung handelt. Dabei ist der objektiven Sinngehalt der Aussage zu ermitteln, wobei auf das Verständnis eines unbefangenen Durchschnittslesers abgestellt wird.

Weiterlesen
06. August 2015

Kein Verstoß bei Nennung einer ehemals zuständigen Behörde

Farblich rot hervorgehobenes Impressum im Wörterbuch
Beschluss des LG Leipzig vom 25.03.2015, Az.: 05 O 848/13

Gegen eine Unterlassungsverpflichtung, die es der Schuldnerin untersagt, Telemedien ohne Nennung der zuständigen Aufsichtsbehörde anzubieten, wird nicht verstoßen, wenn die Schuldnerin im Impressum eine örtlich nur ehemals zuständige Aufsichtsbehörde bekannt gibt. Dieser Verstoß stellt keine kerngleiche Abwandlung zur konkreten Verletzungsform dar, weil den Nutzern eine Anlaufstelle aufgezeigt wird, an die sie sich wenden können. Das nunmehr örtlich unzuständige Landratsamt verweist den Nutzer außerdem an die örtlich zuständige Behörde.

Weiterlesen
03. März 2015

Schadensersatz bei ungerechtfertigter einstweiliger Verfügung

Goldenes Paragraphenzeichen liegt auf einem Buch mit der Aufschrift "ZPO"
Urteil des BGH vom 10.07.2014, Az.: I ZR 249/12

Wird eine im Beschlusswege erlassene Verbotsverfügung vor einer förmlichen Parteizustellung formlos der Gegenseite übermittelt, führt dies noch nicht zu einem Vollstreckungsdruck, der die Schadensersatzpflicht nach§ 945 ZPO auslösen kann.

Mit der Zustellung der mit Ordnungsmittelandrohung versehenen Unterlassungsverfügung muss der Schuldner damit rechnen, dass der Gläubiger jederzeit von der Vollstreckungsmöglichkeit Gebrauch macht und im Fall einer Zuwiderhandlung gegen die in der Beschlussverfügung ausgesprochene Unterlassungsverpflichtung die Festsetzung von Ordnungsmitteln beantragt. Bei einer solchen Sachlage ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Befolgung einer Unterlassungsverpflichtung der Abwendung von Vollstreckungsmaßnahmen dient und nicht freiwillig erfolgt.

Weiterlesen
26. Oktober 2012

75.000 Euro Strafe für Pädophilieverdacht im Internet

Urteil des OLG Dresden vom 03.05.2012, Az.: 4 U 1883/11 Der Artikel "ein Krimi aus dem Leipziger Sumpf" auf der Internetplattform www.stern.de, in dem ein Pädophilieverdacht geäußert wird, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffen dar. Aufgrund der Schwere des Eingriffs kann dieser nur durch eine Geldentschädigung ausgeglichen werden. Die Grenzen der Verdachtsberichterstattung werden nämlich dann überschritten, wenn die Behauptungen als sichere Tatsachen dargestellt werden. Den Lesern muss vielmehr eindeutig mitgeteilt werden, dass es sich um einen bloßen Verdacht handelt und vor Veröffentlichung muss dem Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Höhe der Geldentschädigung bei Internetveröffentlichungen ist dabei jedoch nicht höher anzusetzen als bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen in einer gedruckten Tageszeitung. Auch sind für die Höhe der Geldentschädigung weder die Anzahl der Seitenaufrufe noch die Platzierung des Artikels im Internetportal von Bedeutung.
Weiterlesen
15. Oktober 2012

1-€-Rabatt auf Apothekenprodukte kann unzulässig sein

Beschluss des OVG Lüneburg vom 31.08.2012, Az.: 13 ME 142/12

Das OVG Lüneburg entschied jüngst, dass bereits bei einem Bonus von 1 € pro eingelöstem verschreibungspflichtigen Arzneimittel auf den nächsten Kauf eines freiverkäuflichen Produktes die Eingriffsschwelle für den Erlass einer Unterlassungsverfügung überschritten sei. Insbesondere müsse bei der Ermessensentscheidung über den Erlass einer Unterlassungsverfügung neben dem Arzneimittelpreisrecht auch das Heilmittelwerberecht sowie das Wettbewerbsrecht Berücksichtigung finden. Bei der Beurteilung, ob bei letzterem Recht die Spürbarkeitsschwelle überschritten sei, ist u. a. zu beachten, dass bei Versandapotheken aufgrund ihres größeren Einzugsgebiets die Spürbarkeitsschwelle niedriger anzusiedeln ist als bei Präsenzapotheken.
Weiterlesen
07. Juli 2010

Abschlusserklärung gilt auch für kerngleiche Verstöße

Urteil des BGH vom 19.05.2010, Az.: I ZR 177/07 Gibt der Schuldner auf eine Unterlassungsverfügung, durch die ihm unterschiedliche, in einem ersten Schreiben enthaltene Äußerungen untersagt worden sind, eine Abschlusserklärung ab, so besteht kein Rechtsschutzbedürfnis mehr für eine weitere Unterlassungsklage wegen der Untersagung von kerngleichen Äußerungen in einem zweiten Schreiben. Dies gilt jedoch nur dann, wenn mit dieser Klage zwar neben den als kerngleich bereits verbotenen Äußerungen weitere dort enthaltene Äußerungen beanstandet werden, die isolierte Untersagung dieser Äußerungen dabei aber nicht begehrt wird.
Weiterlesen
04. Mai 2010

Privilegierung nur mit kompletter Muster-Widerrufsbelehrung

Urteil des OLG Bamberg vom 01.04.2009, Az.: 3 U 238/08

Es stellt einen Verstoß gegen die Pflicht zur "klaren und verständlichen" Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufs dar, wenn mit dem Belehrungstext ein irriger Eindruck erweckt wird. Vorliegend hat es den Anschein, allein durch die Ingebrauchnahme der Sache könne auch ohne rechtzeitige Belehrung in Textform die Wertersatzpflicht eintreten. Darauf, dass einzelne Passagen der Muster-Widerrufsbelehrung entsprechen, kann man sich nicht berufen, da ausschließlich der komplette und unveränderte Wortlaut der Muster-Widerrufserklärung privilegiert ist.
Weiterlesen
06. Juli 2009

Internetberichterstattung über Verfahren kein Verstoß gegen Äußerungsverbot

Beschluss des OLG Köln vom 19.06.2009, Az. 15 W 32/09

Listet ein Schuldner einer Unterlassungsverfügung auf seiner Webseite entsprechende Gerichtsverfahren unter Angabe von Aktenzeichen, Datum und Beendigung des Verfahrens und der zentralen Begriffe, deren Verwendung er zu unterlassen hat, auf, so liegt kein Verstoß gegen das Äußerungsverbot und damit gegen die Verfügung vor.

Bei einer sachlichen und verkürzten Berichterstattung über solche Prozesse überwiegt das Recht auf freie Meinungsäußerung potentielle Persönlichkeitsrechte anderer. Darin liegt keine wiederholende Auffrischung verbotener Äußerungen.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a