Keine Pflicht Dritte zur Löschung von Facebook Videos aufzufordern

Das Bereitstellen von fremden urheberrechtlich geschützten Facebook-Videos auf Instagram verpflichtet den Betreiber des Instagram Accounts nicht, Nachahmer, die das Video auf Facebook bereitstellen, zur Löschung der Beiträge aufzufordern. Das LG Köln stellte fest, dass in diesen Fällen der Betreiber weder als Störer, noch aufgrund der Reichweite einer vertraglich übernommenen Unterlassungsverpflichtung in Anspruch genommen werden kann. Das andere Content-Anbieter die geschützten Videos ebenfalls herunterladen und bereitstellen, ist nicht als Vertiefung der früheren Urheberrechtsverletzung anzusehen.