Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassungsverpflichtung“

19. Februar 2015

Neuer Verstoß gegen abgegebene Unterlassungserklärung

In den Händen halten eines Blatt Papier mit der Aufschrift "Abmahnung".
Urteil des OLG Köln vom 05.12.2014, Az.: 6 U 57/14

Ein erneuter Wettbewerbsverstoß gegen eine bereits abgegebene Unterlassungserklärung begründet eine neuerliche Wiederholungsgefahr und es entsteht ein neuer Unterlassungsanspruch. Die Abgabe einer zweiten, inhaltsgleichen Erklärung ist allerdings nicht geeignet, um die Vermutung der Wiederholungsgefahr zu widerlegen. Die zweite Unterlassungserklärung muss im Vergleich zur Ersten mit einer höheren Vertragsstrafe versehen sein.

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25. Juni 2014

Zur Androhung von Ordnungsmitteln nach Prozessvergleich

Beschluss des BGH vom 03.04.2014, Az.: I ZB 3/12

a) Hat sich der Schuldner in einem Prozessvergleich zur Unterlassung verpflichtet, kann der Gläubiger grundsätzlich auch dann einen Antrag auf gerichtliche Androhung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 2 ZPO stellen, wenn der Schuldner im Vergleich eine Vertragsstrafe versprochen hat.

b) Die gerichtliche Androhung von Ordnungsmitteln setzt in einem solchen Fall nicht voraus, dass der Unterlassungsschuldner bereits gegen die im Prozessvergleich titulierte Unterlassungspflicht verstoßen hat.

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16. November 2012

Kündigung eines Unterlassungsvertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 04.10.2012, Az.: 6 U 217/11 Auch ein Unterlassungsvertrag kann aufgrund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gekündigt werden. Ein solcher Grund kann dann vorliegen, wenn wegen des Vorwurfs einer Verletzung einer Wort- /Bildmarke eine Unterlassungserklärung unter der auflösenden Bedingung der Löschung der Marke abgegeben worden ist.
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22. Oktober 2012

Wiederholte Verwendung unzulässiger AGB kann fünfstelliges Ordnungsgeld verursachen

Beschluss des LG Frankfurt a.M. vom 21.08.2012, Az.: 2-03 O 556/09 Eine AGB-Klausel, welche auch gegenüber Verbrauchern eine geschuldete Vergütung zwölf Monate im Voraus vorsieht, ist unzulässig und hatte eine gerichtliche Unterlassungsverpflichtung für den Verwender zur Folge. Nachdem der Geschäftsführer jedoch keinen Handlungsbedarf sah, diese Klausel über Monate hinweg weiter im Internetauftritt verwendet wurde und sich auch in Rechnungen wiederfand, verhängte das zuständige Gericht ein drastisches Ordnungsgeld i.H.v. EUR 14.000,-, um sowohl den hohen wettbewerblichen Vorteil, als auch das erhebliche Maß an Verschulden widerzuspiegeln.
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15. April 2009

Konkrete Unterlassungsverpflichtungen

Urteil des LG Düsseldorf vom 19.12.2008, Az.: 38 O 74/08

Eine Unterlassungspflicht kann meist nicht durch bloße Untätigkeit erfüllt werden, sondern der Störungszustand muss durch aktive Maßnahmen beseitigt werden. Wurde unlauter auf Verpackungsmaterial geworben, betrifft die Verhinderung der Verbreitung dieser nicht nur zukünftige Lieferungen, sondern auch solche, die schon im Einzelhandel sind. Dabei müssen den Einzelhändlern nicht nur die Mittel zur Beseitigung zur Verfügung gestellt werden, sondern diesen auch der Ernst der Lage verdeutlicht werden.
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