Streit um die Kundendatei
Urteil des OLG Hamm vom 24.09.2009, Az.: 4 U 89/09
Der Kundendatenbestand eines von mehreren Personen betriebenen Unternehmens darf nach dessen Auflösung nicht von einer Person alleine zu eigenen Zwecken übernommen werden. Nach der Auflösung des Unternehmens "InternetadresseS" hatte eine von beiden Parteien allen Kunden mitgeteilt, dass das Unternehmen aufgelöst und nunmehr von ihr allein unter anderem Namen fortgeführt werde. Dies war aufgrund der Tatsache, dass die Datenbestände beiden Parteien gemeinsam zustehen, rechtswidrig.