Inhalte mit dem Schlagwort „Unternehmensbezeichnung“

03. September 2021

Beendigung der Vertragshändlereigenschaft: Kein Recht auf weitere Markennutzung

Ein Richterhammer liegt auf einem Markenrechts-Gesetzbuch
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 12.08.2021, Az.: 6 U 102/20

Ehemalige Vertragshändler dürfen Marken als Teil ihrer neuen Firmierung nicht weiterhin nutzen, es sei denn, die Öffentlichkeit könne nur durch die Nennung der Marke die Spezialisierung des Händlers auf den Vertrieb von Waren der genannten Marke erkennen. Die Nutzung ist auch dann nicht zulässig, wenn auf die ehemalige Vertragshändlereigenschaft hingewiesen wird, da dennoch Verwechslungsgefahr bestehen kann. Auch die Verwendung des Kürzels der Marke in der Domain ist in diesem Fall unzulässig.

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08. März 2018

Erwerber einer Domain kann sich auf Rechte des Vorbesitzers berufen

Leiste mit URL in Browser
Urteil des LG Köln vom 19.12.2017, Az.: 33 O 39/17

Das LG Köln wies die Klage eines Küchengeräte-Anbieters ab, der Ansprüche aus dem Namensrecht an dem Kürzel „T“ und einer damit in Zusammenhang stehenden Internetdomain geltend machen wollte. Die Klägerin verwendet den Firmenbestandteil „T“ im geschäftlichen Verkehr als Abkürzung und forderte den Inhaber der Internetdomain „T.de“ auf, die Nutzung dieser Domain zu unterlassen. Die Domain war bereits seit 1995 für die Firma des Beklagten registriert und wurde 2008 auf den Beklagten persönlich umgeschrieben. Zu diesem Zeitpunkt stand der Klägerin bereits ein Namensrecht an der Bezeichnung „T“ zu. Allerdings ist das Namens- und Kennzeichenrecht der Klägerin erst nach der Registrierung des Domainnamens durch die Firma des Beklagten entstanden, weshalb der Klägerin diesbezüglich keine Ansprüche zustehen.

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21. Juli 2016

Zur Unterscheidungskraft einer Unternehmensbezeichnung, die einen Vornamen enthält

Firmenlogo "Company Name"
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 30.05.2016, Az.: 6 U 27/16

Die Benennung eines Unternehmens, zusammengesetzt aus einem Vornamen und einem Hinweis auf den Unternehmensgegenstand (hier: "Holgers‘s Objektservice") ist hinreichend unterscheidungskräftig und aus Sicht des angesprochenen Verkehrs geeignet, das Unternehmen von anderen Unternehmen zu unterscheiden.

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13. September 2011

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „EnergieKontor“ und „Energiekontor-J[…]“

Urteil des OLG Bremen vom 02.09.2011, Az.: 2 U 58/11 Die Kennzeichnungskraft von „Energiekontor“ ist schwach ohne lediglich beschreibend zu sein. Die Kennzeichnungskraft wird zusätzlich eingeschränkt, dass viele Unternehmen existieren, die das Wort „Kontor“ mit den auf die Tätigkeit des Unternehmens hinweisenden Begriffen (z.B.: Foto Kontor, Allrad Kontor, Elektro-Kontor) verbinden. Das Wort „Kontor“ steht dabei für „Büro“ und soll die kaufmännische Seriosität des Unternehmens unterstreichen, so dass durch die Kombination „Energiekontor“ bei den beteiligten Verkehrskreisen lediglich der Eindruck erweckt wird, dass das Unternehmen in irgendeiner Weise auf dem Gebiet der Energie tätig ist.
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