Inhalte mit dem Schlagwort „Unternehmenskennzeichen“

05. März 2010

Gemeinschaftswortmarke „Deutsche BKK“

Urteil des EuG vom 11.02.2010, Az.: T-289/08

Die Gemeinschaftswortmarke "Deutsche BKK" ist aufgrund ihres beschreibenden Charakters und mangels Unterscheidungskraft für den Bereich des Versicherungswesens nicht eintragungsfähig, so das EuG.
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18. Februar 2010

Markenverfall mangels rechtserhaltender Benutzung

Urteil des OLG Hamm vom 17.11.2009, Az.: 4 U 88/09

Damit eine eingetragene Marke nicht verfällt, ist eine markenmäßige Benutzung erforderlich. Fraglich war, ob die Beklagte im vorliegenden Fall die Streitmarke ausschließlich als Unternehmenskennzeichen verwendet hat, oder ob sie das Zeichen aus Sicht des Verkehrs zugleich als Herkunftshinweis in Bezug auf die Kennzeichnung der geschützten Produkte benutzte. Sie hatte die Marke unmittelbar an den Verkaufsstellen von Pflanzen, sowie auf Etiketten und Schildern angebracht. Das OLG Hamm verneint den erforderlichen Produktbezug: Der Verkehr bezieht die streitgegenständliche Kennzeichnung nicht auf die jeweilige Pflanze selbst. Daher liegt nur ein Hinweis darauf vor, welches Unternehmen für die ausgezeichneten Pflanzen einen bestimmten Preis fordert.
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05. Februar 2010

„Culinaria“ gegen „Coolinaria“

Urteil des OLG Köln vom 22.01.2010, Az.: 6 U 130/09

Zwischen der Bezeichnung "Coolinaria" und der Marke "Culinaria" besteht wegen der erheblichen Zeichenähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr. Das Bestehen eines eigenen, getrennten Vertriebsnetzes beeinträchtigt die Verwechslungsgefahr nicht.
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22. Januar 2010

„g-stor“ kein „g-star“

Urteil des EuGH vom 21.01.2010, Az.: T-309/08

Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit zweier Marken müssen zwar alle Aspekte beachtet werden, jedoch beeinflusst die Art der Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit die Gewichtung dieser Aspekte.
Die Streitmarken bestechen durch ein stark unterschiedliches visuelles Design, und werden von ihrem jeweiligen Kundenkreis eher über dieses wahrgenommen. Die Gewichtung der klanglichen Ähnlichkeit wird dadurch ausreichend reduziert; eine Verwechslungsgefahr ist nicht gegeben.
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22. Januar 2010

„Vorsprung durch Technik“ jetzt auch auf Schuhen

Urteil des EuGH vom 21.01.2010, Az.: C-398/08 P Die Eignung des Zeichens „Vorsprung durch Technik“ als Marke wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass es als Werbeslogan verwendet wird oder eine Sachaussage beinhaltet.
Unabhängig davon steigern weiterhin besondere Merkmale wie Originalität oder Prägnanz der Aussage die Markeneignung.
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22. Januar 2010

„SMILLY“ oder „SMILEY“ – Wo ist da der Unterschied?

Beschluss des BPatG vom 14.10.2009, Az.: 28 W (pat) 71/09 Die Wortmarke "SMILLY" unterscheidet sich von der prioritätsälteren Marke "SMILEY" nicht ausreichend. Sowohl schriftbildlich als auch klanglich konnte das Bundespatentgericht keine Unterscheidungskraft feststellen. Insbesondere die für den Verbraucher entscheidende Reihenfolge der Anfangsbuchstaben "SMI" sind visuell sogar identisch. Das Markenwort sei deshalb kaum als betriebskennzeichnender Hinweis geeignet und besitze gerade für Produkte des täglichen Bedarfs wie Milchprodukte und Fruchtsäfte nur eine sehr geringe Kennzeichnungskraft, welche jedoch markenrechtlich unabdingbar ist.
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19. Januar 2010

AIDA/AIDU – Verwechslungsgefahr bei klanglicher und schriftlicher Ähnlichkeit

Urteil des BGH vom 29.07.2009, Az.: I ZR 102/07

Der Grundsatz, dass eine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher oder schriftbildlicher Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen wegen eines ohne weiteres erkennbaren eindeutigen Begriffsinhalts zu verneinen sein kann, gilt auch dann, wenn nur das Klagezeichen über einen solchen Bedeutungsgehalt verfügt.
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18. Januar 2010

Der Opel-Blitz und die Spielzeugautos

Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 14.01.2010, Az.: I ZR 88/08 Opel wollte einem Hersteller von Spielzeugmodellautos die Verwendung seines als Marke geschützten Blitzes auf einer verkleinerten Nachbildung untersagen. Der BGH verneinte jedoch einen enstprechenden auf markenrechtliche Bestimmungen gestützten Anspruch. Zum einen scheidet die Annahme einer Markenverletzung aufgrund von Verwechslungsgefahr zwischen Spielzeug und echtem Kfz aus; zum anderen sehe der Verbraucher das Modellauto nur als Wiedergabe der Marke in Form von Spielzeug und nicht als Herkunftszeichen bzw. Unternehmenskennzeichen.
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18. Januar 2010

CCCP und DDR: Keine Markenverletzungen bei Druck auf Kleidungsstücken

Pressemitteilung des BGH Nr. 10/2009 zum Urteil vom 14.01.2010, Az.: I ZR 82/08 Dritte dürfen auf Kleidungsstücken Symbole und Schriftzüge ehemaliger Ostblockstaaten wie beispielsweise "CCCP" mit Hammer und Sichel anbringen, obwohl die Symbole inzwischen als Marken für Bekleidungsstücke geschützt sind. Die Anbringung an Kleidung ist deshalb keine Markenverletzung, weil sie die Markenrechte der Markeninhaber nicht verletze. Die Verkehrsanschauung sieht die Aufdrucke nämlich nicht als Hinweis auf die Herkunft der Produkte von einem Unternehmen und somit als Produktkennzeichen, sondern einzig und allein als dekoratives Element an.
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08. Januar 2010

„kicker“ ohne Fußball erfolgreich

Beschluss des BPatG vom 16.12.2009, Az.: 29 W (pat) 52/06 Das Wort "kicker" ist im allgemeinen Sprachgebrauch nicht derart gebräuchlich, dass ein Freihaltungsbedürfnis von Seiten der Allgemeinheit besteht. Die Hauptverwendung des Wortes besteht in Verbindung mit Fußball oder dem gleichnamigen Magazin.
Deswegen hat der Begriff für generell Sportartikel und andere Warengruppen Markeneignung.

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